Am 30.10.2017, gegen 17.00 Uhr, stellte der Besitzer eines 19-jährigen Wallachs fest, dass auf der Kruppe (oberhalb des Schweifes) seines Pferdes eine 20 bis 25 cm langen und etwa 2 bis 4 cm tiefe, klaffende Schnittwunde vorhanden war. Zuvor hatte er sein Pferd gegen 09.00 Uhr unverletzt gesehen. Das Pferd hielt sich tagsüber auf einer Koppel im Stadtgebiet Goslar auf. Nach intensiver Absuche der Koppel und dem Ergebnis der tierärztlichen Versorgung kann aufgrund des Verletzungsmusters ein Unfallgeschehen ausgeschlossen werden. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass der Wallach durch einen bislang unbekannten Täter mit einem scharfkantigen Werkzeug verletzt worden ist. Da wir die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Reitstalls und des Geschädigten berücksichtigen, werden wir die Tatörtlichkeit nicht näher eingrenzen.
PM