Positive Medikation des Pferdes El Santo NRW - „Verfahren Werth“ in erster Instanz entschieden

Die Erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat die Reiterin Isabell Werth (Rheinberg) für sechs Monate von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen. Die Kammer geht davon aus, dass die positive Medikationskontrolle des Pferdes El Santo NRW auf eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung im Stall der Reiterin zurückzuführen ist.

 

Bei den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld 2012 wurde das Pferd El Santo NRW einer Medikationskontrolle unterzogen. Die Analyse ergab das Vorhandensein der Substanz Cimetidin, die unter anderem für die Behandlung von Magenbeschwerden bei Pferden eingesetzt wird. Cimetidin gehört zu den im nationalen Turniersport verbotenen Substanzen und fällt nicht unter Doping.

 

Nach umfangreichen Ermittlungen aller Umstände geht die Kammer davon aus, dass die Kontamination von El Santo durch die Gitterstäbe zur Nachbarbox des dort mit Cimetidin behandelten Pferdes erfolgt ist. Dies stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung in der Organisation ihres Stallbetriebes dar, für die die Reiterin verantwortlich ist.

 

Die alternative Behauptung, Cimetidin sei über den Ausfall des im Stall Werth installierten Umlauf-Tränkesystems in den Körper von El Santo gelangt, ist nach Überzeugung der Disziplinarkommission äußerst unwahrscheinlich. Die Reiterin hätte für die Richtigkeit dieser Version nach den Vorgaben des turniersportlichen Regelwerks, der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), einen Beweis mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von mindestens 50 Prozent führen müssen. Dies ist ihr bei weitem nicht gelungen, so die Erste Kammer.

 

Die Disziplinarkommission schloss Isabell Werth für die Dauer von sechs Monaten von der Teilnahme an Turnieren im In- und Ausland aus. Zudem hat die Reiterin die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Isabell Werth kann Beschwerde einlegen. Hierzu würde als nächste Instanz das Große Schiedsgericht der FN angerufen.

 

 

 

PM

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