Am Dienstag, den 18. April 2017 kollidierte gegen 18.00 Uhr ein Güterzug auf Höhe Walsleben mit einem entlaufenen Pferd. Der Zug war auf der Strecke Stendal - Wittenberge unterwegs. Das verunfallte Pferd verendete noch vor Ort. Die betroffene Strecke wurde gesperrt. Die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei ermittelten den Halter und stellten noch ein weiteres Pferd in der Nähe der Bahngleise fest. Dieses wurde durch den Halter der Tiere eingefangen, beruhigt und aus der Gefahrenzone verbracht. Der Güterzug konnte seine Fahrt fortsetzen. Die Bahnstrecke war von 18.00 - 20.01 Uhr gesperrt. Es kam bei insgesamt elf Zügen zu 303 Minuten Verspätungen. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Aufgrund dieses Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem, wie auch im aktuellen Fall, bedauerlichen Tod des Tieres kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges drohen massive Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen. Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung der Bahn rechnen, wobei dann auch die Gesundheit der Zuginsassen gefährdet ist. In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel/Weide, vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für Personenschäden, Sachschäden an den Zügen und Zugverspätungen haftbar gemacht werden. Hinzu kommt die strafrechtliche Relevanz des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, für die er sich verantworten muss.
PM