Am 26.8., gegen 15.55 Uhr fiel dem zivilen Videofahrzeug der Verfügungseinheit Gifhorn in der Ortsdurchfahrt Groß Oesingen ein Fahrzeuggespann auf, dass am Anhängerkennzeichen keinerlei Plaketten aufwies. Bei einer anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz Wichelnförth räumte der 46jährige Fahrer aus Steinhorst ein, von dem Umstand des nicht zugelassenen Anhängers gewusst zu haben. Er wollte nur rasch zwei Pferde zu einem anderen Ort verbringen. Da er für den Anhänger keinerlei Papiere mitführte und sein Führerschein und Personalausweis zu Hause liegen würden, wurde über Funk eine Überprüfung durchgeführt. Diese ergab, dass der 46jährige seit 2012 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Nachdem er mit den Ermittlungserkenntnissen konfrontiert wurde räumte er ein, keinen Führerschein mehr zu besitzen. Die Weiterfahrt wurde ihm an Ort und Stelle untersagt. Außerdem wies der Anhänger noch technische Mängel auf, die eine Nutzung nicht gestatteten. Neben einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt noch ein Zulassungsverstoß hinzu.
PM