Landwirtschaftsstaatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius stellt Gutachten zum Schenkelbrand beim Pferd vor

 

ELMSHORN. Landwirtschaftsstaatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius hat heute (30.
Januar) die Möglichkeit der Pferdekennzeichnung durch Brandzeichen in Kombination
mit einer eindeutigen DNA-Analyse gefordert. Bei einem Besuch beim Holsteiner
Verband in Elmshorn (Kreis Pinneberg) sagte er, die Implantation eines Transponders
solle der Regelfall sein, aber die Schaffung einer Ausnahmeregelung im Einklang mit
dem geltenden EU-Recht bleibe das Ziel. „Es gibt auch aus Tierschutzgründen keine
Bedenken gegen eine solche Ausnahmeregelung“, betonte Rabius. Er präsentierte
hierzu die Ergebnisse eines vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen
Gutachtens zum Schenkelbrand beim Pferd. Erstellt wurde es von dem renommierten
Wissenschaftler Professor Urs Schatzmann, der für den Bereich Histologie
(Gewebewissenschaft) Professor Volker Steinkraus hinzugezogen hat. Dabei habe sich
beim Vergleich der vorliegenden Forschungsresultate und Gutachten ergeben, dass
sowohl der Schenkelbrand als auch die Injektion des Transponders zu Belastungen wie
Angst, Erschrecken oder einem kurzen Schmerzreiz beim Pferd führten. Diese
Belastungen seien jedoch nicht messbar, differenzierbar und auch nicht objektivierbar,
so der Gutachter.
Weitere Untersuchungen an der Haut des Pferdes hätten allerdings ergeben, dass beim
Vergleich der beiden Kennzeichnungsmethoden auf feingeweblicher Ebene die
strukturellen Veränderungen durch den Heißbrand gering und die der Transponder-
Implantat-tragenden Haut erheblich seien. Hier kamen die Gutachter zu dem Ergebnis,
dass der Heißbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode gewertet werden
müsse, die der Transponder-Implantation überlegen sei.
Das Gutachten bestätige nach Auffassung von Ernst-Wilhelm Rabius die Haltung der
Landesregierung Schleswig-Holstein zum Erhalt des Schenkelbrandes. Er forderte
Bundesländer, Bundesregierung und Bundestag auf, die Schaffung einer
Alternativmethode zum Transponderimplantat zuzulassen. „Hierfür gibt es viele gute
fachliche Gründe, ergänzend zur Bedeutung der äußeren Kennzeichnung für die
Pferdezuchtverbände“, so der Staatssekretär.
Erst kürzlich hatte die Landesregierung eine Änderungsverordnung zur
Viehverkehrsverordnung (VVVO) in den Bundesrat zur Kennzeichnung von Pferden
eingebracht. Ziel ist, das Brandzeichen (Schenkelbrand) in Verbindung mit einer DNAMinisterium
für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Typisierung für registrierte Pferde als alternative Ausnahmeregelung zur
Transponderkennzeichnung zuzulassen. Damit solle von der im EU Recht bestehenden
Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, geeignete alternative Methoden zu
genehmigen.
Mit dem Schenkelbrand existiert für registrierte Einhufer seit langem ein etabliertes
System der Identitätssicherung. Dabei wird über den Schenkelbrand der Tiere die
Rassezugehörigkeit ausgewiesen.
Das Gutachten finden Sie im Internet: http://www.schleswigholstein.
de/UmweltLandwirtschaft/DE/UmweltLandwirtschaft_node.html
Verantwortlich
 
 
Pressemitteilung vom 30.01.2012 (comtainment.de)

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