Westfalens Siegerstute 2015 reklamiert, Gericht fordert Rückzahlung von 130.000 Euro

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Um die Siegerstute des Westfälischen Pferdestammbuchs von 2015 ist ein Rechtsstreit entbrannt. Die Käufer aus Großbritannien haben nun die Rückzahlung des Auktionspreises von 100.000 Euro plus Gerichtskosten erwirkt. Sie sagen, das Pferd sei lahm gewesen, der Auktionstierarzt habe nicht ausreichend untersucht und Vienna v. Vitalis sei nicht altersgemäß geritten worden. Das Westfälische Pferdestammbuch erwägt, in Revision zu gehen.

In einem Rechtsstreit vor einem Gericht in Münster ist Klägern Recht gegeben worden, die 2015 auf der Auktion ein Pferd zu einem sechsstelligen Zuschlagpreis ersteigert hatten. Das berichtete die niederländische Webseite Horses.nl zuerst.

Als aktuelle Siegerstute des Westfälischen Pferdestammbuchs zählte Vienna v. Vitalis-Florestan 2015 auf der Auktion in Münster Handorf zu den Preisspitzen. Ein deutscher Mittelsmann ersteigerte die Braune für 100.000 Euro.

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In den offiziellen Verlautbarungen des Pferdestammbuchs hieß es, die Stute sei in die USA verkauft worden. Sie gelangte aber nach Großbritannien. Dort kam sie, so die Käufer, bereits lahm an.

Sie haben nun vor einem Gericht in Münster erstritten, dass sie 127.520,40 Euro erstattet bekommen. Die Summe setzt sich aus dem Steigpreis von 100.000 Euro, der Mehrwertsteuer von 19 Prozent und weiteren 8.520,40 Euro Auktionskosten (Provision, Versicherung, Zusatzbetrag für Verkäufe ins Ausland) zusammen.

Westfälisches Pferdestammbuch im März von Reklamation informiert

Nach ihrer Ankunft in Großbritannien am 9. Oktober 2015 soll die Stute bereits lahm gewesen sein. Die Käufer ließen das Pferd am 13. Oktober von einem Tierarzt untersuchen. Diagnose: Lahmheit auf beiden Vorderbeinen.

Von dem Befund wurde das Westfälische Pferdestammbuch informiert, das darauf einen eigenen Tierarzt schickte. Dr. Victor Baltus, einer der Tierärzte, die Ankaufsuntersuchungen bei Auktionen des Westfälischen Pferdestammbuchs durchführen, soll im November eine Lahmheit an einem Vorderbein beim Vorstellen an der Longe erkannt haben. Seiner Einschätzung nach soll die Vitalis-Tochter aber als Reitpferd nutzbar gewesen sein.

Daraufhin beauftragten die Käufer eine britische Klinik mit einer weiteren Untersuchung. Nachdem im MRT Befunde an Huf- und Strahlbein dokumentiert worden waren, wendeten sich die Käufer im März 2016 an das Westfälische Pferdestammbuch: Sie wollten den Kauf rückabwickeln.

Dem stimmte der Auktionsplatz Münster-Handorf nicht zu, es kam zum Rechtsstreit. Dabei argumentierten die Briten, sie gehen davon aus, dass das Pferd bereits während der Auktionszeit lahm war. Als private Käufer beriefen sie sich auf das Verbraucherrecht und wollten Vienna zurückgeben.

Dieser Argumentation wollte das Westfälische Pferdestammbuch nicht folgen, vielmehr sei die Stute klinisch unauffällig gewesen. Das Pferd, so die Ansicht der Verbandsoberen aus Westfalen, müsse sich beim Transport verletzt haben. Da des weiteren der Käufer einen professionellen Stall betreibe, könne das Verbraucherrecht (beim Verkauf an Privatpersonen) nicht herangezogen werden.

Das Gericht gab der Einschätzung der Käufer in Bezug auf das Verbraucherrecht Recht. Die Stute sei lahm gewesen, das hätten die Käufer innerhalb von sechs Monaten nach der Auktion angezeigt.

Der Argumentation, wonach Vienna bereits in Münster-Handorf lahm gewesen sei, wollte es jedoch nicht folgen. Allerdings habe es noch am Versteigerungstag eine Untersuchung der Stute durch Tierarzt Dr. Baltus gegeben. Diese sei aber nicht umfassend genug gewesen, so sollen u.a. keine Beugeproben gemacht worden sein.

Vor Gericht soll Dr. Baltus als Zeuge eine Aussage getätigt haben, wonach die damals drei Jahre alte Stute in einer Weise präsentiert worden sei, die nicht unbedingt ihrem Alter entsprochen habe.

Bernd Richter, Auktionator der Versteigerungen beim Westfälischen Pferdestammbuch soll das zurückgewiesen haben. Die Stute habe sich durch ihr extremes Talent so bewegt und sei nicht mit Kraft dorthin gebracht worden, sondern sei vielmehr vernünftig gearbeitet worden.

Geschäftsführer Treu: Erwägen Revision

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wilken Treu, Geschäftsführer des Westfälischen Pferdestammbuchs, sagte gegenüber St.GEORG, man erwäge eine Revision. „Wenn wir die Sachverhalte nicht gänzlich anders einschätzen würden, hätten wir sicherlich keinem Rechtsstreit zugestimmt. Die Stute ist unserer Überzeugung nach nicht lahm gewesen und es kann auch nicht die Rede von reiterlicher Überforderung der Stute sein.“zapatillas air jordan 1 outlet | nike jordan outlet online

Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

  1. Börgi

    Ach, schon wieder ein solcher Fall??? Wen wundert es. Billig versteigerte Pferde, deren Käufer
    reklamieren, haben keine Chance gegen diesen „Clan“. Egal was man versucht, es stecken alle unter einer Decke. Nie nie wieder. Man braucht viel Zeit, und viel Geld und Nerven um das durchzustehen. Und wer verliert ist in erster Linie das Pferd.


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