Wenn der Pferdehalter auf den Wolf trifft …

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Moment mal! Die Kolumne von St.GEORG Herausgeberin Gabriele Pochhammer (© Foto Bugtrup/Montage: www.st-georg.de)

… dann braucht er vermutlich einen langen Atem. So erging es zumindest Gunnar Mohr, der die Haselauer Hengsstation in Schleswig-Holstein leitet. Über ein totes Fohlen, „Opfer-Kälbchen“ und Do-it-yourself-DNA-Proben.

Gunnar Mohr ist es leid, immer wieder seine Geschichte zu erzählen. Die Geschichte von seinem Holsteiner Fohlen, das der Besitzer der Deckstelle Haselau eines morgens tot auf der Weide fand. Es wies „erheblichen Rissverletzungen“ auf und es muss „ein ziemlich großes Raubtier“ gewesen sein, mutmaßte Mohr damals. Klarheit sollte eine DNA-Untersuchung bringen. Mohr machte alles richtig: Er informierte die „Wolfshotline“, es kam jemand vom „Wolfsinformationszentrum Schleswig-Holstein“, der nahm das tote Fohlen zwecks gründlicher Untersuchung mit. In drei Wochen werde man das Ergebnis haben, ob wirklich es wirklich ein Wolf war, der das Fohlen tot gebissen hatte oder womöglich doch ein wildernder Hund, wurde Mohr gesagt.

Er wartet bis heute und ist frustriert. Auch fast vier Monate nach dem Tod des jungen Hengstfohlens haben es die dafür zuständigen Stellen des Landes Schleswig-Holstein nicht fertig gekriegt, dem geschädigten Züchter Gewissheit zu verschaffen, welches Tier oder welche Tiere in der Nacht zum 1. Juli auf die Weide nur 500 Meter vom Hof entfernt seine Pferdeherde, die aus rund 23 Stuten mit Fohlen bestand, angriffen. Die Spuren des Überfalls waren überall zu sehen, abgebrochene Zaunpfosten, niedergetretene Elektrolitzen und eben ein totes Fohlen.

Es geht nicht nur um Entschädigung

Mohrs Nachfragen verliefen im Sande, es müssten weitere Untersuchungen angestellt werden, wurde er vertröstet, es müsse erst von einer Universität ein Wolfsgutachten eingeholt werden. Und das dauert halt, so lange, dass Zweifel angebracht sind, ob das Interesse, einen Wolf als Täter nachzuweisen, besonders groß ist. Handelte es sich eindeutig um einen Hundebiss, so mutmaße ich mal, läge das Ergebnis längst vor.

Für Gunnar Mohr geht es nicht nur, aber auch um eine Entschädigung. Die steht die ihm nämlich zu, auch wenn die Weide nicht mit so genannten Wolfszäunen versehen ist. Die sind lediglich für „gefährdete Nutztiere“ wie Schafe vorgeschrieben, wo dann im Falle des Falles genau nachgemessen wird, ob der Zaun nicht etwa an einer Stelle einen Zentimeter zu niedrig ist. Dann gibt es nämlich kein Geld.

Wobei diese Zäune ohnehin nach Meinung von Friedrich Noltenius, Wildtierbegutachter in Sachsen,  für die Wölfe nur so was wie ein „Restaurant mit Einlasskontrolle“ sind, die leicht zu überwinden ist. Noltenius spricht von inzwischen 1000 Rissen, die nicht alle eindeutig dem Wolf zuzuordnen sind. Aber die Behauptung, wildernde Hunde seien für viele Risse verantwortlich, hält er für eine Mär. „Nicht mal ein Promille“, sagt er. Die Zahl der Risse von größeren Nutztieren  in den Vor-Wolfszeiten beziffert er mit null. Aber sehr oft seien es Hunde, die als erstes das tote Tier fänden und ihre DNA hinterließen, sagt Noltenius.

Pferde und Rinder gelten als „nicht gefährdet“, weil sie sich im Herdenverband ja gegen den Wolf wehren könnten. Klar, zwei Stuten mit Fohlen sind ja eine mächtige Herde, die mühelos ein Rudel Wölfe in Schach hält. Geht’s noch? Dass nach wie vor die meisten Züchter nur eine oder zwei Stuten haben, man also nicht wirklich von Herde sprechen kann, scheint die Damen und Herren Wolfsschützer nicht zu interessieren. Vielleicht wissen sie es auch nicht besser, sondern gehören zu den Wolfsfromantikern, die ihr Urteil aus der Perspektive ihrer Stadtwohnung im 21. Stock fällen. „Der Wolf ist das Lieblingskind der Stadtgrünen“, sagt Noltenius.

Kalb oder Fohlen?

Übrigens sind bereits einige Züchter dazu übergegangen, ihre Fohlenstuten zusammen mit Mutterkühen weiden zu lassen, nach dem Motto: Kälber sind kleiner als Fohlen, vielleicht nehmen die Wölfe lieber erst die. Was ja des Zynismus’ nicht entbehrt.  So was nennt man, glaube ich, „den Wölfen zum Fraß vorwerfen“!

Von unserem Körbezirksvorsitzenden erhielten wir vor ein paar Tagen ein Schreiben mit Anweisungen, wie man sich bei einem Wolfsriss zu verhalten habe. Es verrät wenig Zutrauen zu den offiziellen Stellen. Demnach sollte im Auto immer die Ausrüstung liegen, um selbst DNA-Proben nehmen zu können (Tupferröhrchen mit Selbsttrocknung, Einmalhandschuhe, Butterbrottüten zur Aufbewahrung und Trocknung von Proben, eine kleine Flasche mit stillem Wasser, um angetrocknete Stellen am Kadaver anzufeuchten, eine Aludecke, um bei Sonneneinstrahlung das Tier auf der Weide zu beschatten. Und natürlich Papier, Bleistift und Smartphone zur Dokumentation). Noltenius empfiehlt ein sauberes Papiertaschentuch. „Damit die Risswunden auswischen und das Tuch sauber wegpacken.“

GW924m

Dann unbedingt Zeugen holen, möglichst nicht aus der Familie, und los geht’s mit der Do-it-yourself-DNA-Probe. Denn der herbei gerufene Wolfsberater packt das Tier ein, Ausgang ungewiss, siehe oben. Die Politik, so der Eindruck vieler Züchter, ist nicht auf Seiten der Halter von Schafen, Rindern und Pferden. Nur unwillig lässt sie sich herbei, einen Wolf schießen zu lassen, wie das berüchtigte Exemplar GW924m, das im Kreis Steinburg seit Monaten sein Unwesen treibt. Schleswig-Holsteins Umweltminister Philipp Albrecht hat ihn zur „Entnahme“ (Ein Begriff, der ins „Wörterbuch des Unmenschen“ gehört) freigegeben.

175 in der Region registrierte Jäger dürften mitmachen, aber nur rund zehn haben bisher Anstalten gemacht, GW924m nachzustellen. Der Grund sind bürokratische Hürden, bei deren Missachtung die Jäger ganz schnell mit einem Bein im Knast landen: Sie müssen immer ein Smartphone bei sich haben, falls der Minister die Erlaubnis ruckzuck wiederruft, etwa weil noch ein anderer Wolf unterwegs ist. Hat es dann dummerweise schon geknallt, ist der Jäger dran. Auch wenn er die E-Mail nicht gekriegt hat, weil im Wald (und leider nicht nur da) der Empfang ja manchmal zu wünschen übrig lässt. Man wird das Gefühl nicht los, dass wir von Leuten regiert werden, die ihren komfortablen Bürostuhl nur verlassen, um … wenn es sich gar nicht anders machen lässt.Air Jordan 4 Retro Off – CV9388 – White Sail – 100 – Jordan Brand quietly slipped in a new rendition of the low-top | Cra-wallonieShops , Online Shopping for the Latest Clothes & Fashion

Gabriele PochhammerHerausgeberin

Herausgeberin des St.GEORG, den sie als Chefredakteurin von 1995-2012 als erste Frau auf dieser Position verantwortet hat. Als Berichterstatterin auf elf Olympischen Spielen und unzähligen Welt- und Europameisterschaften. Erfolgreiche Pferdezüchterin: Der von ihr gezogene Wallach Leonidas II war eines der besten Vielseitigkeitspferde seiner Zeit. Eines der Fachgebiete: internationale Sportpolitik, schreibt für die Süddeutsche Zeitung.

  1. FAN

    Wieviele Jäger, die Wölfe erschossen haben, sitzen eigentlich in deutschen Gefängnissen? Ich vermute mal keiner.

    Außerdem würde mich mal interessieren, wie sich die zuständigen Stellen des Landes SH zu den Vorwürfen gegenüber der Autorin geäußert haben. Wahrscheinlich gar nicht, weil sie nicht gefragt wurden?

    Der Hinweis mit dem 21. Stock ist interessant. Glaubt die Autorin, daß man nur dort vor dem Wolf sicher ist?

  2. Annegret Sproesser

    Danke für den zutreffenden Beitrag.

    um für etwas mehr Kontrolle auf dem Feld der Rissaufnahme zu sorgen, haben wir von WvL den Rissbegleiter WvL, aus der Taufe gehoben.
    Dieser setzt eine Ausbildung aus folgenden Bausteinen voraus:

    – DNA-Probennahme
    – Kommunikation
    – Biologie der Wölfe und
    – Recht

    So ausgerüstet wollen wir betroffenen Tierbesitzern nicht nur emotional zur Seite stehen sondern auch dafür sorgen, dass die Abwicklung eines Wolfsrisses regelgerecht abläuft. Dass der Tierbesitzer eine ordnungsgemäße B-Probe erhält sowie eine Kopie des Rissprotokolls.

    Diese Ausbildung steht jedermann offen, der daran teilnehmen möchte.
    Für die Aufnahme in unsere Rissbegleiter/Probennehmer-Liste ist die Unterzeichnung unseres Ehrenkodexes, der zu Ehrenhaftigkeit und Sorgfalt verpflichtet Voraussetzung.

  3. Bernd Rüblinger

    Vielleicht sollte man sich zunächst ins Bewusstsein zurückrufen, dass es keinerlei Verpflichtung des Staates gibt, eventuelle Schäden durch Wildtiere überhaupt aufzuklären. Beim Wolf wird ohne Rechtsgrundlage ein enormer Aufwand betrieben (der Aufwand ist um ein hundertfaches größer als der Schaden). Dass professionelle Weidetierhalter unterstützt werden, kann ich nachvollziehen. Aber Hobbyhalter? Warum werden Hühnerhalter nicht entschädigt, wenn der Fuchs kommt? Niemand kümmert sich, wenn Marder die Zündkabel (oder Bremsschläuche) meines Autos zernagen…

    Um nicht Missverstanden zu werden: ich finde es nachvollziehbar (und zumindest teilweise angemessen), wenn beim Wolf ein großes Entgegenkommen stattfindet und sich staatliche Stellen große Mühe geben, zu helfen und Schäden zu minimieren. Was mich irritiert, ist die Mischung aus Anspruchshaltung und Misstrauen bei den Betroffenen genau denjenigen gegenüber, die unterstützen und helfen wollen.


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