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Von Redaktion, 22.01.2020 | 11:47 Uhr
Warendorf/Münster (pw) - Mit einer faustdicken Überraschung ist am Mittwochmorgen das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter des NRW-Landgestüts Warendorf zu Ende gegangen.
Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Münster gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter des NRW-Landgestüts Warendorf ist eingestellt worden.
Die Verfahren wegen gemeinschaftlicher Vorteilsannahme sind gegen geringe Geldauflagen eingestellt worden. Die Beschuldigten müssen eher symbolische Summen von 2500, 2000 beziehungsweise 1500 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Damit wird das Verfahren endgültig eingestellt, und sie gelten auch nicht als vorbestraft. Die Gerichtskosten fallen für die Angeklagten nicht an, lediglich auf den eigenen Anwaltskosten bleiben sie sitzen.
Einigung binnen weniger Minuten
Auch ohne Wiederaufnahme der Beweisaufnahmen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidiger sich auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin auf die Einstellung gegen Auflagen verständigt, insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen, um weitere hohe Prozesskosten zu sparen. Am erst zweiten Verhandlungstag wurde die Einigung am Mittwoch innerhalb weniger Minuten verbindlich gemacht.
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