Kurioser Prozess in BonnReiterin fällt vom Pferd, doch schuld sein soll der Besitzer

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Nachdem eine Reiterin bei einem Springturnier in Leverkusen stürzte, verklagte sie anschließend den Halter.

Bonn/Sankt Augustin – Der Unfall sorgte beim 12. Springfestival des Reitervereins Bayer Leverkusen für Schlagzeilen. Die elfjährige Stute „Curley Sue“ war vor einem schmalen Steilsprung stehen geblieben, wodurch die junge Springreiterin in hohem Bogen über das Hindernis flog. Dann fiel auch noch der gelockerte Fangständer auf den Kopf der am Boden liegenden Reiterin. Die damals 19-Jährige aus Sankt Augustin hatte noch Glück.  Da sie einen Helm trug, verlief der Unfall glimpflich. Die Profireiterin erlitt eine Hüftprellung sowie eine Gehirnerschütterung und musste drei Tage ins Krankenhaus.

Der Reitunfall liegt jetzt vor der 8. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Denn die heute 21-Jährige hat den 17-jährigen Halter der Hannoveraner Stute auf insgesamt 4500 Euro Schadensersatz verklagt. Neben 3000 Euro Schmerzensgeld fordert sie auch eine Entschädigung für das kaputte Reitsakko (587 Euro) sowie den Reiterhelm (1034 Euro). Da die Klägerin den Pferdesturz nicht zu verantworten habe, beruft sie sich auf die Tierhalterhaftung nach Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach der Halter grundsätzlich die Folgen zu tragen hat.

Reiterin fällt vom Pferd: Amtsrichter weist Klage zurück

Das Amtsgericht Siegburg hatte die Klage in erster Instanz bereits abgewiesen. Wer bei einem Springturnier antrete, hieß es im Urteil, handele auf eigene Gefahr. Denn die Reiterin wisse, wie riskant der Sport sei und lasse sich freiwillig darauf ein. Eine Haftung sei daher ausgeschlossen. Daraus Haftungsansprüche herzuleiten, sei treuwidrig, meinte der Amtsrichter.

Reiterin fällt vom Pferd: Video soll Aufschluss geben

Die klagende Springreiterin ist in Berufung gegangen. Vor dem Bonner Landgericht schien ihre Klage zunächst auch eine Chance auf Erfolg zu haben.  Denn die 21-Jährige habe sich im Interesse des Beklagten ­unentgeltlich um „Curley Sue“ gekümmert, die im Stall ihrer Mutter in Sankt Augustin untergestellt ist. Zuvor bereits war die 21-Jährige mit der Stute erfolgreich auf Springturnieren angetreten, ohne dass etwas passiert sei. Einen Haftungsanspruch auszuschließen, sei nicht in Ordnung, heiß es im Gütetermin.

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Der verklagte Halter jedoch, der seine „Curley Sue“ zuvor mehrere Jahre selber geritten hatte, intervenierte: Der Sturz sei nur durch einen Reitfehler der Klägerin passiert; dafür legte sein Anwalt eine Videoaufnahme vom Unfall vor. Die Bonner Kammer vertagte daraufhin eine Entscheidung und legte das Beweismittel erst mal einem Fachmann zur Begutachtung vor. (ucs)