Hessen: Pferdebesitzer vor Gericht, Vorwurf der Tierquälerei

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Symbolbild (© www.toffi-images.de)

Ein Pferdehalter aus dem hessischen Wächtersbach soll seine Tiere so massiv vernachlässigt haben, dass er sich nun vor Gericht dafür verantworten muss. Der 58-Jährige sei sich allerdings keiner Schuld bewusst.

Der Fall von mutmaßlicher Tierquälerei wird aktuell vor dem Amtsgericht Gelnhausen in Hessen verhandelt. Wie die Fuldaer Zeitung zunächst berichtete, hatten besorgte Bürger im November 2018 die zuständigen Behörden eingeschaltet, weil sie ein am Kopf verletztes Fohlen auf einer Weide bemerkt hatten. Die zuständige Amtstierärztin des Main-Kinzig-Kreises stellte daraufhin fest, dass das Fohlen ein viel zu enges Halfter trug, welches bereits bis auf den Knochen eingewachen war.

„Das Tier hatte ganz offensichtlich Schmerzen“, beschreibt die Amtstierärztin ihren Eindruck. Auf dem Nasenrücken sei das Halfter bereits rund einen Zentimeter in die Haut eingedrungen gewesen. „Das Maul des Tieres war regelrecht zugebunden“, zitiert die Fuldaer Zeitung die Tierärztin. Auch sei das verängstigte Fohlen nicht mehr in der Lage gewesen richtig zu kauen und in einem schlechten Futterzustand gewesen. Sie vermute daher, dass der Besitzer sich über einen längeren Zeitraum nicht um das Fohlen gekümmert habe.

Nicht das einzige Problem

Anschließende Kontrollen bei dem Tierhalter brachten damals weitere Missstände zum Vorschein. Die Weide, auf der insgesamt drei Pferde standen, sei bereits komplett abgegrast gewesen. Die Mutter des Fohlens sei ebenfalls unterernährt gewesen und habe zudem vernachlässigte Hufe gehabt. Auch der Stall für Stute und Fohlen sei zu klein und zudem zeitweilig nicht ausreichend eingestreut gewesen, so dass beide Tiere in ihrem eigenen Mist hätten stehen müssen.

Das eingewachsene Halfter sei zwar auf Anordnung der Amtstierärztin von einem Tierarzt entfernt worden, allerdings habe die Pferdehaltung des Mannes auch weiterhin nicht den Vorschriften entsprochen. Daraufhin ließ das Amt alle drei Pferde im Februar 2019 abholen. Gegen denn Mann sei in der Vergangenheit schon einmal für einige Jahre ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden, über welches jetzt neu entschieden werden müsse.

Pferdebesitzer beteuert seine Unschuld

Der Pferdebesitzer aus Wächtersbach ist nun wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz angeklagt. Bisher bestreitet der 58-Jährige die Vorwürfe der Tierquälerei allerdings. Vor Gericht gab er an, dass er jeden Tag nach dem Fohlen geschaut habe. Noch am Abend vor der Anzeige hätte er keine Verletzung feststellen können. Auch seine Verteidigerin beteuerte, dass ihr Mandant unschuldig sei. Der Tierarzt des Pferdehalters sollte als Zeuge für den Angeklagten aussagen, konnte einen ersten Termin jedoch aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen. Die Aussage soll nun an einem zweiten Verhandlungstag nachgeholt werden.

Quelle: Fuldaer ZeitungAir Jordan 1 Outlet Store | is the factory outlet store legit