Deutsche Reiterliche Vereinigung

Coronavirus: Auswirkungen auf den Pferdesport

Aktuelle Informationen

Als Bundesverband orientiert sich die FN an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport und Pferdezucht ab. Die FN kann keine bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Regeln zum Umgang mit dem Coronavirus aussprechen. Dafür sind Bundesregierung, Bundesländer, Landkreise und Kommunen zuständig. So kommt es, dass es regional und lokal unterschiedliche Regelungen für Pferdesport und Pferdezucht gibt. Die FN rät allen Pferdesportlern und Züchtern, sich die Veröffentlichungen des Landespferdesportverbandes, der Regierung und Ministerien des eigenen Bundeslandes sowie der Kommunen durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen.

Regional unterschiedliche Regelungen

Wie die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, geben die Corona-Schutzverordnungen der Länder vor. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in den Regionen gelten, sind auf den Seiten der Bundesländer zu finden: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198. Sobald neue Länder-Verordnungen oder Konkretisierungen vorliegen, sichten wir diese und aktualisieren die untenstehende Übersicht. Wir können jedoch keine rechtsverbindlichen Antworten geben. Ihre Fragen können Sie an die E-Mail-Adresse corona@fn-dokr.de senden.

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Training drinnen und draußen

  • keine Beschränkungen

Turniere und Veranstaltungen

  • keine Beschränkungen

Weiterführende Informationen

Für den Fall einer häuslichen Quarantäne sind Planung und Organisation im Vorfeld wichtig. Denn im Falle einer Quarantäne darf man das Haus nicht verlassen, auch nicht, um sein Pferd zu versorgen. Hier gelten die Anordnungen der zuständigen Behörden (Gesundheits-/Ordnungsamt). Es empfiehlt sich, bereits vorab wichtige Informationen zu sammeln und Vertretungsregelungen zu treffen (Beispiel: im Falle einer Quarantäne weiß Person XY welches Zusatzfutter mein Pferd braucht, wie es zu bewegen ist und wo Sattel und Trensen zu finden sind). Es ist auch ratsam, dem Stallbetreiber eine Liste mit den wichtigsten Daten zukommen zu lassen (Hufschmied, Tierarzt, Besonderheiten beim Reiten/ Longieren etc.), damit dieser im Falle einer Quarantäne alle Pferde entsprechend versorgen kann. Bitte seien Sie solidarisch und helfen Sie sich gegenseitig!

Was ist, wenn Betriebsleiter/-besitzer unter Quarantäne gestellt werden?
Jeder Betreiber/Besitzer eines Pensionsstalls/einer Reitanlage muss für den Fall einer Erkrankung eine Vertretungsperson ernennen – das gilt auch unabhängig von Corona. In dem Fall, dass eine Person aufgrund einer Infektion unter häusliche Quarantäne gestellt wird, hat sie den Anweisungen der zuständigen Behörde (Gesundheits-/Ordnungsamt) unbedingt zu folgen und darf das Haus/die Wohnung nicht verlassen. Das bedeutet in der Regel auch, dass der Betreiber/Besitzer den Stall/die Reitanlage nicht mehr betreten darf. Die ernannte Vertretungsperson muss dann die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde in Abstimmung mit den Pferdebesitzern/Einstellern koordinieren.

Vielen Vereinen/Betrieben und anderen Selbständigen in Pferdesport und Pferdezucht beschert die Coronavirus-Pandemie harte finanzielle Einschnitte. Welche aktuellen staatlichen Hilfsprogramme es gibt, die von Pferdesportvereinen und Pferdebetrieben in Anspruch genommen werden können, erklärt Steuerberater Frank Scheele in unserer Infosammlung zu finanziellen Hilfen für Pferdesportvereine und Pferdebetriebe.

Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten (Bund, Länder, EU) finden sich unter: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Welche Hilfe bietet die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Schutzschild für Beschäftigte, Betriebe und Unternehmen entwickelt, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es beinhaltet die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen und diverse Unterstützungs-Programme. Dies soll Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten erleichtern, etwa durch die Lockerung von Kredit-Bedingungen. Mehr Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Corona-Hotlines gibt es auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für landwirtschaftliche Betriebe?
Unterstützungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe sind zum Beispiel Erleichterungen bei Saisonarbeitskräften, Arbeitszeitregelungen und Hinzuverdienstgrenzen, Stundung von Steuerzahlungen und Anpassung von Steuervorauszahlungen sowie Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Alle diese Unterstützungsmöglichkeiten sollten direkt bei den zuständigen landwirtschaftlichen Behörden erfragt werden oder auch beim Deutschen Bauernverband bzw. den Landesvertretungen. Kontaktdaten gibt es in der Übersicht landwirtschaftlicher Behörden und Verbände.

Wann kann ich eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen?
Um die Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, können die zuständigen Behörden auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen treffen und zum Beispiel Personen offiziell unter Quarantäne stellen. Angestellte und selbstständig Tätige können in diesem Fall für den dadurch entstehenden Verdienstausfall eine Entschädigung beantragen. Wichtiger Hinweis: Eine Verdienstausfall-Entschädigung kann nur auf der Grundlage eines behördlich angeordneten „Tätigkeitsverbotes“ (Gesundheitsamt oder Ordnungsamt) gem. IfSG erfolgen: https://ifsg-online.de/index.html

Förderbanken/Landesförderinstitute
Jedes Bundesland verfügt über eine Förderbank bzw. ein Landesförderinstitut. Hierüber werden zumeist zinsgünstige Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel unterstützt. Zur Beantragung ist die Vorlage eines Businessplans bei der Hausbank erforderlich. Diese stellt nach Prüfung der Unterlagen beim Landesförderinstitut den Antrag. Eine Übersicht der Förderbanken, die zu den jeweiligen Bundesländern führt, gibt es unter www.investitionsbank.info. Wir empfehlen, die entsprechende Website der Landesförderbanken regelmäßig zu besuchen, denn dort werden immer wieder aktuelle Informationen bereitgestellt.

Bürgschaftsbanken
Notwendige Liquiditätshilfen für gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler können außerdem über Bürgschaftsbanken abgesichert werden. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank sowie Berater erfolgen. Wichtig ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Die direkten Ansprechpartner sind immer die Hausbanken. https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KFW bietet für kleine, mittelständische sowie Großunternehmen und gemeinnützige Organisationen unterschiedliche Förder- und Finanzierungsprogramme an. Informationen zu allen Angeboten finden sich unter: https://www.kfw.de/kfw.de.html

Bereits im März 2020 hat der DOSB eine zeitweise veränderte Praxis bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen beschlossen. Aufgrund der fortdauernden, coronabedingten Einschränkungen wird die Praxis nun ein weiteres Mal für das Jahr 2022 verlängert.

Das bedeutet für den Pferdesport:

  1. Die Landespferdesportverbände können die DOSB Lizenzen, die bis 31. Dezember 2022 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages verlängern.
  2. Zudem können die Landespferdesportverbände die Ausbildungsdauer von Trainerausbildungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht abschließend stattfinden können, um ein zusätzliches Jahr und damit auf maximal drei Jahre ausdehnen.

Ablauf der Lizenzverlängerung
Die coronabedingte Verlängerung der Trainerlizenzen von weiteren 12 Monaten auch ohne die geforderte Anzahl an Fortbildungseinheiten erfolgt nicht automatisch, sondern muss von jedem Trainer selbst angefordert werden. Der Verlängerungsantrag wird von den Trainern unter Vorlage der bereits absolvierten Fortbildungseinheiten beim jeweiligen Landespferdesportverband wie bei einer gewöhnlichen Lizenzverlängerung eingereicht und bearbeitet. Da die einzelnen Verbände unterschiedlich vorgehen, ist es ratsam für alle Trainer, sich dazu beim Landespferdesportverband nach den Abläufen zu erkundigen.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Stand: 01.02.2023