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Gut zu wissen

Die wichtigsten Fakten zur Reitbeteiligung

Ein Pferd zu teilen, ist eine besondere Herausforderung, der sich Reitbeteiligungen stellen. Im Interview erläutert Rechts-Experte Wolfgang Walter Horn, worauf man bei einer Reitbeteiligung achten sollte.

Für die Reitbeteiligung ist das Pferd häufig wie ein eigenes.

Halten Sie es für notwendig, zwischen dem Pferdebesitzer und der Reitbeteiligung einen Vertrag aufzusetzen?

Meines Erachtens ist ein schriftlicher Vertrag unerlässlich. Solange alles rund läuft, versteht man sich ja auch meistens gut. Aber wenn dann mal etwas passiert, bleibt meist die Freundschaft auf der Strecke und dann sollte man unbedingt etwas Schriftliches in der Hand haben. Denn natürlich sind mündliche Absprachen bindend, aber im Streitfall wird dann das Gesagte oft so oder so interpretiert.

Was sollte in dem Vertrag stehen?

Vor allem sollte klar geregelt sein, dass die Reitbeteiligung nicht der Tierhalter ist. Und auch, dass der Eigentümer sich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die auch die Reitbeteiligung versichert. Einen Haftungsausschluss empfehle ich übrigens nicht, denn häufig ist es sogar so, dass noch nicht einmal die Reitbeteiligung im Schadensfalle Ansprüche geltend macht, sondern die Krankenkasse der Geschädigten, die versucht, ihre Kosten auf den Tierhalter abzuwälzen. Und Dritte, wie die Krankenkasse, sind nun mal nicht an den Haftungsausschluss gebunden. Der Vertrag sollte übrigens auch unbedingt eine Kündigungsfrist beinhalten.

Welche Rechte habe ich als Reitbeteiligung und welche Pflichten?

Rechte und Pflichten müssen im Vertrag festgehalten werden und können ganz unterschiedlich und individuell nach den Wünschen der Parteien vereinbart werden. Absprachen gibt es immer, aber im Streitfall ist es einfach gut, diese auch in Schriftform vorliegen zu haben. Es reichen da ja schon Stichwörter. Die Verschriftlichung ist später auch wegen der Versicherung wichtig, eben weil diese Vereinbarung schon definiert, welche und wessen Versicherung überhaupt im Schadensfall einspringen muss.

Was könnte die Folge sein, wenn dem Zweitreiter etwas passiert? Haftet der Pferdebesitzer?

Zunächst mal gibt es ganz unterschiedliche Versicherungen. Oft wird dann unterschieden zwischen Reitbeteiligung, Fremdreiter und Drittreiter. Ein Fremdreiter zum Beispiel ist jemand, von dem der Tierhalter gar nicht weiß, wer denn da sein Pferd reitet. Das wäre dann die Situation, dass die Reitbeteiligung oder der Bereiter sozusagen ‚mal eben‘ jemanden auf das Pferd lässt. Drittreiter sind Leute, die mit der Genehmigung des Eigentümers das Pferd reiten dürfen, zum Beispiel Familienangehörige, die das Pferd mitreiten. Reitbeteiligungen müssen explizit so benannt und versichert sein. Auch gilt es zu beachten, dass eine Reitbeteiligung nicht für ihre Leistungen am Pferd bezahlt wird, dann ist es nämlich keine Reitbeteiligung mehr, sondern eine Dienstleistung oder arbeitnehmerähnliche Tätigkeit.

Wie sieht es denn mit der Haftung aus, wenn zum Beispiel dem Pferd etwas passiert, wenn die Reitbeteiligung damit unterwegs ist?

Die Reitbeteiligung sollte selbst haftpflichtversichert sein, für den Fall, dass durch ein Fehlverhalten ein Missgeschick passiert, bei dem etwas kaputt geht oder das Pferd sich verletzt. Das fällt unter den Begriff „Versicherung an geliehenen Sachen“ und muss besonders mit der Versicherung vereinbart werden. Zum Beispiel: Die Reitbeteiligung bindet das Pferd mit dem Zügel an, das Pferd erschrickt sich und der Zügel reißt. Dann muss die Reitbeteiligung den Zügel ersetzen und sollte dafür versichert sein.

Und es gibt noch ein großes Problem: Wenn nämlich die Reitbeteiligung sich sehr intensiv oder gar ausschließlich um das Pferd kümmert, zum Beispiel weil der Eigentümer wenig Zeit hat, kann die Reitbeteiligung juristisch als Tierhalter betrachtet und dann wie ein solcher auch haftbar gemacht werden! Dann ist es ratsam, dass auch diese sich intensiv kümmernde Reitbeteiligung eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd abschließt, auch wenn er oder sie gar nicht Eigentümer ist.

Wer muss sich denn kümmern, wenn etwas am Sattel oder an der Trense kaputt geht?

Wenn es um Verschleißteile – wie beispielsweise Trensen, Gamaschen oder auch das Sattelzubehör – geht, ist dies Sache des Eigentümers. Es sei denn, die Reitbeteiligung ist daran schuld, wie etwa oben beim Beispiel des Zügels.

Und was passiert, wenn das Pferd krank ist? Muss die Reitbeteiligung trotzdem weiter zahlen?

Ja, das gehört zum normalen Risiko. Aber auch das kann man im Vertrag regeln, etwa in der Form, dass es eine Staffelung gibt, in der die Reitbeteiligung weniger zahlt, wenn das Pferd ausfällt. Zum Beispiel nach vier Wochen Ausfall nur noch zwei Drittel, nach acht Wochen nur die Hälfte. Wenn hier nicht explizit etwas vereinbart wurde, läuft der Vertrag weiter. Ich kann als Reitbeteiligung natürlich meinen Vertrag in dem Fall auch fristgerecht kündigen.

Wie ist denn Ihre Erfahrung: Gibt es viele Streitfälle rund um das Thema Reitbeteiligungen?

Sehr viele! Und die Fälle sind oft kompliziert und es geht meist auch um viel Geld. Vor allem Fälle, in denen von außen – also durch Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften oder auch Kraftfahrzeugversicherungen – Forderungen an den Tierhalter gestellt werden, sind nicht selten. Dann wird auch oft derjenige angesprochen, der viel mit dem Pferd zu tun hat, und das sind häufig die Reitbeteiligungen. Und leider erleben wir sehr oft, dass Pferde nicht ausreichend und häufig auch gar nicht versichert sind. Zwischen Eigentümer und Reitbeteiligung direkt geht es meist allerdings um eher persönliche Streitpunkte: Die Reitbeteiligung hat zu viel oder zu wenig mit dem Pferd gemacht oder es schlicht falsch gemacht. Da muss ich ganz klar sagen: Das ist juristisch meistens gar nicht greifbar, und hier entsteht auch dementsprechend oft kein in Geld messbarer Schaden. Daher muss vorher alles klar abgesprochen – oder noch besser aufgeschrieben – werden.

Was empfehlen Sie, wenn es Dinge gibt, die einem nicht passen?

Meine Erfahrung ist, dass meist mangelnde Kommunikation das Grundproblem ist. Ich empfehle in solchen Situationen: Setzt euch zusammen und redet miteinander. Offen und ehrlich, aber in einem vernünftigen Ton. In einem solchen Krisengespräch sollte man nichts zurückhalten, sondern wirklich alles thematisieren. Erst dann weiß das Gegenüber, was in dem anderen vorgeht. Und wenn es dann trotzdem nicht funktioniert, ist es oft tatsächlich besser, man geht getrennte Wege.

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 4/2016 erschienen.

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