Haarentor - In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und des Anschlussverbandes der Studentenreitgruppe Oldenburg des Deutschen Akademischen Reiterverbandes (DAR) sowie des Oldenburger Reiterverbandes werden die Äußerungen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Oldenburg kritisiert. Der AStA hatte einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu einem Turnier zurückgewiesen, weil nicht auszuschließen sei, dass beim Reitsport Tierquälerei betrieben werde.

„Der pauschalen Verurteilung von Turnierreitern, Vereinen und Betrieben, die durch die Äußerungen des ­AStA entsteht, können wir nicht folgen“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Die vom AStA aufgestellten Behauptungen offenbaren, dass eine Auseinandersetzung mit dem Thema ,Tierschutz im Pferdesport’ offenbar nicht stattgefunden hat.“ Für jeden Studentenreiter gelten, wie auch für jeden anderen Turnierreiter, die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes und damit der Schutz des Sportpartners Pferd, sagt Martin Kronenberg, Disziplinchef Reiten im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und Mitglied im DAR-Präsidium. „Ungeachtet dessen, dass Pferdesportler ihre Pferd als Partner betrachten und eine Beziehung zu ihren Tieren aufbauen, liegt es schon im Eigeninteresse eines jeden Reiters, sein Pferd gesund zu erhalten, denn nur mit gesunden und fitten Pferden sind sportliche Leistungen abrufbar.“ Bei Studententurnieren seien stets sachverständige Richter vor Ort, die die Einhaltung der Wettbewerbsordnung, der tierschutzrechtlichen Vorschriften sowie der von der FN aufgestellten Ethischen Grundsätze des Pferdefreunds überwachten. Zudem müssten alle eine reiterliche Ausbildung mit abschließender Prüfung vorweisen.

„Der Einschätzung des ­AStAs, dass im Reitsport, gerade im Turniersport manche Bedingungen für die Pferde noch optimiert werden könnten, folgen wir natürlich. Daran arbeiten wir täglich.

„Dass weder FN noch DAR hinter jede Stalltür blicken können und dürfen, steht außer Frage“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die FN biete aber Beratungen für Vereine und Betriebe an und zertifiziere diese auf Grundlage der „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“.

Im Bereich des Turniersports stelle das Regelwerk der FN den Tierschutz an oberste Stelle. Im Rahmen pferdesportlicher Veranstaltungen werde kontinuierlich an einer weiteren Optimierung der Kontrollmechanismen zur Einhaltung des Regelwerks gearbeitet. Eine weitere Maßnahme sei die intensive Schulung der Richter und Turnierfachleute auf Basis dieses Kriterienkatalogs.

Wie der Präsident des Oldenburger Reiterverbandes berichtet, habe auch der Reiterverband mit Verwunderung und Erstaunen von der Entscheidung des AStAs, die sehr erfolgreiche Studentenreitgruppe nicht finanziell bei den Ausscheidungen für die Deutschen Hochschulmeisterschaften unterstützen zu wollen, gelesen.

Die gute Nachricht zum Schluss: Der Oldenburger Reiterverband hat die Kosten der Studenten für ihre Qualifikation übernommen.