Iserlohn/Hemer/Schwerte. . Im Rechtsstreit um ein erkranktes Pferd muss ein Schwerter Landwirt jetzt endgültig Entschädigung leisten. Der Mann betreibt einen Reiterhof in Iserlohn. Dort war das Pferd einer Familie aus Hemer mit kontaminierter Silage gefüttert worden. Der Landwirt haftet, obwohl er an der Kontamination des Futtermittels keine Schuld trägt, so das Oberlandesgericht Hamm.

Im Rechtsstreit um ein erkranktes Pferd muss ein Schwerter Landwirt jetzt endgültig Entschädigung leisten. Der Mann betreibt einen Reiterhof in Iserlohn. Dort war das Pferd einer Familie aus Hemer mit kontaminierter Silage gefüttert worden. Der Landwirt haftet, obwohl er an der Kontamination des Futtermittels keine Schuld trägt, so das Oberlandesgericht Hamm.

15 700 Euro Tierarztkosten

Die Kläger aus Hemer sind Eigentümer eines Wallachs und Westernreitpferds. Sie hatten das Tier im Pferdepensionsbetrieb eingestellt, den der Landwirt in Iserlohn betreibt. Vereinbarungsgemäß versorgte der Beklagte das Pferd und fütterte es unter anderem auch mit Heu und selbst hergestellter Silage. 2011 erkrankte das Pferd zeitgleich mit anderen Pferden im Stall des Beklagten, die ebenfalls mit der vom Beklagten selbst hergestellten Silage gefüttert worden waren. Untersuchungen ergaben, dass bei den Tieren eine Botulismus-Erkrankung ausgelöst worden war, für die nur die Silage als Verursacher in Betracht kam.

Die Kläger ließen ihr Pferd tierärztlich behandeln. Kosten: 15700 Euro. Zur Übernahme dieser Kosten war der Beklagte in erster Instanz durch das Landgericht Hagen verurteilt worden. Seine Berufung gegen dieses Urteil ist erfolglos geblieben. Er hat sie zurückgenommen, nachdem der zuständige 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels hingewiesen hatte.