Bad Berleburg. . Das Landwirtschaftsgericht in Bad Berleburg verhandelt über den alten Pachtvertrag für die Schlossgärtnerei. Im Fokus: die fürstliche Familie.

In guter Nachbarschaft hat das Nebeneinander Jahrzehnte lang gut funktioniert. Reinhard Strack, Betreiber des Blumenhandels „Floraland“ und Hobby-Pferdezüchter, hat oft mit Prinzessin Benedikte oder deren Tochter Nathalie über Pferde und Dressur gefachsimpelt, Familie zu-Sayn-Wittgenstein-Berleburg zählte zu den Stammkunden im Blumenhandel. Doch am Freitag tagte das Landwirtschaftsgericht am Amtsgericht Bad Berleburg wegen einer zivilen Klage von Strack gegen die fürstliche Familie. Dabei geht es um die Relikte auf dem Gelände der ehemaligen Schloss-Gärtnerei, in früheren Zeiten ein Anziehungspunkt für viele Berleburger.

Um Einvernehmen bemüht

Als ehemaliger Pächter dieser Gärtnerei klagt Strack nun auf Zahlung von 93 000 Euro als Ausgleich für die Errichtung eines Pferdestalls auf dem gepachteten Gelände. Rentkammerdirektor Johannes Röhl, Bevollmächtigter der Beklagten, und Rechtsanwältin Cornelia Weber weisen das zurück, verlangen vielmehr den Abriss des für sie inzwischen wertlosen Gebäudes.

Die erste Instanz liegt beim Amtsgericht

Kommt es zwischen zwei Parteien zu einem gerichtlichen Zivilstreit bei Landpachtverträgen, dann ist das Landwirtschaftsgericht dafür zuständig. Es besteht – in erster Instanz am Amtsgericht – aus einem hauptamtlichen Richter sowie zwei, in der Landwirtschaft aktiven, ehrenamtlichen Richtern.

Bei der öffentlichen Verhandlung am Freitag ist Martin Born (Schmallenberger Haus) als ehrenamtlicher Richter in seiner ersten Sitzung vereidigt worden. Für ihn und seinen Berufskollegen, den zweiten Beisitzer Siegfried Treude hat Richter Hoffmann den Sachverhalt zunächst erläutert.

Juristisch sicher aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten ist dieses Verfahren, in dem sich der Vorsitzende Richter Torsten Hofmann und seine ehrenamtlichen Beisitzer, die Landwirte Martin Born (Berghausen) und Siegfried Treude (Birkefehl), bemühten, den Streit zu einer Einigung zu führen. „Ich weiß nicht“, sagte Richter Hoffmann, „ob den beiden Parteien mit einem Urteil geholfen wird.“

Komplizierter Streitstand

Er hatte zuvor in der öffentlichen Sitzung noch einmal den „Sach- und Streitstand“ erläutert. Demnach geht es um einen Pachtvertrag zwischen der Familie Strack und derer zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Geschlossen im Jahr 1984 und zunächst auf zehn Jahre angelegt, wurde dieses Abkommen vorzeitig um 25 Jahre verlängert. Strack baute ein neues Gewächshaus, darunter in Tiefbauweise Stallungen für Pferdeboxen. Vereinbart war damals u.a. eine Regelung über die Beendigung des Vertrages, wonach das Grundstück „im ordnungsgemäßen Zustand“ zurückgegeben werden sollte. Errichtete Gebäude müssten binnen sechs Monaten abgerissen werden, es sei denn, der Besitzer wolle sie selbst übernehmen.

Vor gut vier Jahren dann hatten sich die beiden Parteien darüber abgestimmt, dass der Pachtvertrag beendet wird, weil Reinhard Strack seinen Geschäftsbetrieb in absehbarer Zeit aufgeben werde. Der Vertrag endete zum 30. Januar 2015. Die fürstliche Familie signalisierte Strack, dass sie kein Interesse an einer Übernahme der Gewächshäuser habe, wohl aber an den „Kellerräumen“, wofür sie ein Gebot abgeben werde.

Prinzessin hat Interesse am Haus

Inzwischen interessierte sich Nathalie Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg für das private Wohnhaus der Familie Strack, das in unmittelbarer Nähe der Reithalle von Prinzessin Nathalie sowie der ehemals an Strack verpachteten Grundstücke liegt. Zunächst sah es nun danach aus, dass es zu einem Gesamtvertrag über den Kauf bzw. Verkauf des Wohnhauses samt Kellerräumen (Pferdestall) kommen könnte. Verhandelt wurde über eine höhere, sechsstellige Summe, darin enthalten rund 40 000 Euro für den Pferdestall.

„Das war die Planung“, erinnerte Johannes Röhl am Freitag vor Gericht, „Prinzessin Nathalie wollte langfristig ihren Lebensmittelpunkt in Bad Berleburg halten“. Aber die weiteren Verhandlungen, an denen auch Prinz Gustav als Familienmitglied und Bruder der Prinzessin beteiligt war, führten zu keinem Ergebnis. Woran die Gespräche letztlich scheiterten, blieb auch dem Landwirtschaftsgericht verborgen.

Prinzessin Nathalie jedenfalls arbeitet inzwischen hauptamtlich als dänische Dressur-Landestrainerin und hatte zwischenzeitlich einen Wohnsitz in Hamburg im Auge. Jedenfalls gibt es ihrerseits keinerlei Interesse mehr am Wohnhaus von Reinhard Strack.

Der klagt nun mit Hilfe seines Anwaltes Jörg Weigel (Marburg) auf den Mehrwert und fordert einen finanziellen Ausgleich für die Stallungen. Die Gegenseite will weiterhin den Abriss auf Kosten des Klägers erreichen.

Nach gut 20minütiger Beratung habe sich „das Gericht zu einem Vergleich „durchgerungen“, formulierte Torsten Hoffmann und schlug vor: „Die Beklagten zahlen 15 000 Euro an den Kläger.“ Darauf lassen sich beide Parteien nicht ein. „So kommen wir heute nicht zusammen“, bedauerte Rechtsanwalt Weigel. Die Entscheidung ist vertagt.