LPO-Änderung: Dressur wird bunt

Anzugvorschriften für Dressurküren liberalisiert

 

Warendorf (fn-press). Im Abendkleid die Dressurkür reiten: Was Ingrid Klimke 2017 auf der Equitana vorgemacht hat, ist jetzt auch auf dem Turnier erlaubt. Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat zum 1. Juli 2018 die Anzugvorschriften für Dressurküren in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) liberalisiert.

 

Die Anzugvorschriften wurden gemäß § 68 LPO für die Dressurkür freigegeben. Ab dem 1. Juli dürfen Küren in jeglicher Kleidung geritten werden. »Eiskunstlauf und Voltigieren machen es vor: Mit diesem Schritt wollen wir den Dressursport attraktiver und fernsehtauglicher machen. Gerade das Kostümreiten erfreut sich beim Publikum auf Turnieren immer großer Beliebtheit«, sagt Fritz Otto-Erley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport. Ob die Liberalisierung auf alle Dressur- und auch Springprüfungen ausgedehnt wird, bleibt abzuwarten. »Natürlich bietet sich die Dressurkür für die Liberalisierung an, da auch die Aufgaben individuell gestaltet sind.«

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