Überlingen: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz | Zeugen gesucht

Wie durch eine Besitzerin zweier Pferde bekannt wurde, hatte sie diese am Montagabend, gegen 08:00 Uhr auf eine Koppel unterhalb von Aufkirch gebracht. Als sie gegen 17:00 Uhr die Pferde wieder zurückholen wollte, stellte sie bei einem der Tiere eine etwa 10 cm lange Schnittwunde im Bereich des Hinterlaufs fest. Durch die Bewegung des Pferdes hatte sich im Bereich der Wunde die Ober- von der Unterhaut abgelöst, weshalb von einem herbeigerufenen Tierarzt die Wunde genäht werden musste. Der Tierarzt stellte bei der Untersuchung einen glatten Schnitt fest, den sich das Pferd nicht selbst hat zuziehen können. Bereits am 29. August gab es einen auf derselben Koppel einen ähnlichen Vorfall, der allerdings nicht angezeigt worden war. Ein Unbekannter hatte bei ihrer Stute das Halfter im Kopfbereich durchgeschnitten und im Kinnbereich angeschnitten, so dass dieses abfiel.

 

Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0

 

PM

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