Warendorf (fn-press). Für große Unsicherheit in pferdehaltenden landwirtschaftlichen Betrieben sorgen die Beitragsbescheide der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die dieser Tage verschickt wurden. In vielen Fällen müssen die Betriebe mit einer erheblichen Kostensteigerung rechnen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) empfiehlt allen betroffenen Betrieben, umgehend und fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Zum 1. Januar dieses Jahres wurden alle regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur bundesweit zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zusammengelegt. Hiervon berührt sind landwirtschaftliche Pferdehaltungen im Haupt- und Nebenunternehmen. Gewerbliche und vereinsgeführte Pferdehaltungen, die bei der Berufsgenossenschaft Verkehr oder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert sind, sind nicht betroffen.
Die Zusammenlegung zur SVLFG führt zu bundesweit einheitlichen Beiträgen und zu einer stärkeren Differenzierung innerhalb der Pferdehaltungen. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die neuen Beiträge. Die innerhalb der letzten Wochen versendeten Beitragsbescheide weisen teils erhebliche Beitragsunterschiede zu den Bescheiden der letzten Jahre auf. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläutert: „Mit Vertretern verschiedener Landes- und Zuchtverbände war die FN in diesen Änderungsprozess eingebunden. Wir konnten in den Gesprächen mit der Berufsgenossenschaft unseren Sachverstand einbringen, aber erst seit April, als mit dem Versand der Beitragsbescheide begonnen wurde, erfahren wir überhaupt, welche Beiträge von nun an auf unsere Landwirte zukommen, die Pferdezucht, Pensionspferdehaltung oder Ausbildung zu ihrem Erwerb gemacht haben. Das Bild wird sich in den nächsten Wochen vervollständigen. Schon heute wissen wir aber, dass wir mit teils drastisch steigenden Beiträgen zu rechnen haben. Wenn es hart auf hart kommt, kann das dazu führen, dass manche Landwirte ihren Pferdebetrieb einstellen müssen.“
Um eine Prüfung der Beitragsbescheide zu ermöglichen, wird den betroffenen Betrieben geraten, zunächst einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu erheben. Der Widerspruch kann formlos (Formulierungsbeispiel: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.2014 Widerspruch ein) unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen und ist an die ausstellende Stelle des Bescheides zu übersenden. Für eine individuelle Rechtsberatung sollte ein Jurist oder die landwirtschaftliche Beratungsstelle in Anspruch genommen werden. Es ist größte Eile geboten, denn in manchen Regionen, in denen die Bescheide schon im April verschickt wurden, läuft die Widerspruchsfrist in wenigen Tagen aus.
Mit der Zielsetzung, einen bundesweiten Überblick der Beitragsentwicklung in der Pferdehaltung erstellen zu können, werden betroffene landwirtschaftliche Betriebe gebeten, ihre Beitragsbescheide der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (per Fax 02581-63627211) zu übersenden. Dieser Überblick ist notwendig, damit die FN weitere Schritte prüfen kann.
PM