Nachdem zwei Pferdebesitzerinnen feststellten, dass ihre Tiere innerhalb von knapp zwei Wochen nahezu gleichartige, nicht erklärbare Verletzungen erlitten, erstatteten sie am Freitag, 16. Oktober eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ein Tier musste wegen der schweren Verletzung eingeschläfert werden, das andere überlebte dank tierärztlicher Hilfe. Am Montag, 28. September, um 14.30 Uhr, stellte eine 36-jährige Frau aus Lohra die Verletzung an ihrem 19-jährigen Oldenburger Wallach fest. Die tiefe Verletzung reichte von der linken Leiste bis an den Schlauch. Der Tierarzt konnte für dieses Pferd nichts mehr tun. Das Pferd war eines von zweien auf der Koppel am Rand von Rodenhausen. Das andere Tier blieb unverletzt. Die Besitzerin hatte nach eigenen Angaben die gesamte Koppel mehrfach abgesucht. Sie fand dabei weder Blutspuren, die auf eine Bewegung des Pferdes nach dem Erleiden der Verletzung hindeuten, noch Gegenstände, die eine solche Verletzung hätten verursachen können. Eine selbst beigebrachte Verletzung oder die Verursachung durch die beiden anderen Pferde hält sie ebenfalls für eher unwahrscheinlich. Das Tier erlitt die letztlich tödliche Verletzung demnach zwischen Sonntag, 27. September, 18 Uhr und Montag, 28. September, 14.30 Uhr. Eine ganz ähnliche Verletzung fand eine 38-jährige Frau aus Hartenrod am Samstag, 10. Oktober an ihrem 14-jährigen Araber-Mix-Wallach. Die Verletzung verlief ebenfalls von der linken Flanke Richtung Schlauch, war jedoch nicht so lang und blutete offenbar mehr nach innen als nach außen. Das Tier stand zusammen mit zwei weiteren unverletzt gebliebenen Pferden zur fraglichen Zeit zwischen Freitag, 09. Oktober, 18 Uhr und Samstag, 10. Oktober, 15.30 Uhr, auf der Koppel oberhalb des Aussiedlerhofs in der Schlierbacher Straße. Auch diese Pferdebesitzerin hatte ihre Koppel mehrfach, jedoch ohne Ergebnis überprüft. Da die tierärztliche Untersuchung keine Sicherheit in Bezug auf die Art und das Entstehen der Wunde brachte, verzichtete sie bis zu dem Gespräch mit der ihr bekannten anderen Pferdebesitzerin auf die Anzeige. Erst seit gestern (Donnerstag, 15. Oktober) steht fest, dass der Wallach die schwere Verletzung wahrscheinlich übersteht. Nach wie vor steht nicht sicher fest, wie es zu den Verletzungen der Tiere kam. Die Polizei kann weder ein zufälliges Zusammentreffen der geschilderten Gesamtumstände ausschließen noch eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz. Zur Klärung der Vorfälle bittet die Polizei um sachdienliche Hinweise. Wer machte in den fraglichen Zeiten an den Koppeln in der Ketzerbach in Rodenbach und der Schlierbacher Straße in Hartenrod verdächtige Beobachtungen? Gibt es weitere Pferdebesitzer, die in letzter Zeit Verletzungen ihrer Tiere feststellten, dies aber noch nicht angezeigt haben? Wenn ja werden diese gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Polizei Gladenbach, Tel. 06462/9168130.
PM