Baden-Württembergs Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger: Geplante Änderungen nehmen Zunahme von verschleiertem Doping im Pferdesport billigend in Kauf

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) plant Lockerung der Antidoping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport

 
Stuttgart (agrar-PR) - „Doping in jeder Form ist ein Bruch der Grundprinzipien des Tierschutzes, außerdem ein klarer Rechtsverstoß und mitnichten ein Kavaliersdelikt. Umso unverständlicher ist es, dass die Deutsche Reiterliche Vereinigung plant, die Antidoping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport zu lockern. Wenn die FN die Substanzliste der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) ohne Vorbehalte übernimmt, dann begünstigt sie, dass es mehr Fälle von verschleiertem Doping im Reit- und Fahrsport geben wird“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (20. August) in Stuttgart.

 

Das deutsche Tierschutzgesetz gestatte nicht, dass Dopingmittel zur Leistungssteigerung eingesetzt werden oder dass Tieren Medikamente verabreicht würden, um einen leistungsmindernden Zustand, also beispielsweise eine Erkrankung, zu verdecken, erläuterte die Landestierschutzbeauftragte. Völlig unverständlich sei für sie deshalb, weshalb die Deutsche Reiterliche Vereinigung derzeit erwäge, die bisherigen Regeln zu liberalisieren. Wie bekannt wurde, sollen Substanzen, die bisher als Dopingsubstanzen gelistet waren, zur sogenannten verbotenen Medikation heruntergestuft werden. „Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass mit der Verwendung der heruntergestuften Substanzen kein gravierender Rechtsverstoß mehr begangen wird“, mahnte die Tierärztin. Denn mithilfe bestimmter Medikamente könne man Tieren Leistungen abverlangen, zu denen sie eigentlich nicht in der Lage sind. „Es darf auch nicht sein, dass Verbandsregeln bestehende Rechtsvorgaben aushöhlen und die Sportler darüber im Unklaren lassen, dass sie sich über ein tierschutzrechtliches Verbot hinwegsetzen“, kritisierte Jäger die geplante Vorgehensweise der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Besonders anschaulich werde das Problem bei bestimmten Beruhigungs- und Schmerzmitteln, die künftig nicht mehr als Dopingsubstanz gelistet werden sollen. „Mit solchen Substanzen kann man ein Pferd so präparieren, dass es wettkampftauglich erscheint, obwohl es das eigentlich aus nervlichen oder körperlichen Gründen nicht ist. Nach meinem Verständnis ist das Doping, auch wenn es künftig nicht mehr so bezeichnet werden soll und die Konsequenzen nach den Verbandsregularien deutlich milder ausfallen würden“, so Jäger. „Bei der so genannten verbotenen Medikation mit den Substanzen, die künftig nicht mehr auf der Liste der Dopingmittel geführt werden sollen, liegt ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.“ Die Landestierschutzbeauftragte appellierte deshalb eindringlich an die Deutsche Reiterliche Vereinigung, die Überarbeitung der Substanzlisten zu überdenken. „Es darf nicht zu einer Entwicklung zulasten der Pferde kommen. Das können auch die Reiter und Fahrer, die an ihren Tieren hängen, nicht wollen.“

 

Hintergrundinformation:

Die Landesbeauftragte für Tierschutz erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu Fragen des Dopings von Sportpferden, die insbesondere Pferdehaltern als Hilfestellung bei der Bewertung dieser komplizierten Thematik dienen soll.

 

PM

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