Die MAUT für Pferdetransporter kommt

Neue Mautregelungen kommen ab Mitte 2024 auf die Besitzer von Pferdetransportern zu: Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden mautpflichtig. Fahrzeuge bis (einschließlich) 3,5 Tonnen fahren in Deutschland weiterhin ohne Maut, dies auch mit einem 2,5 Tonnen schweren Anhänger hinten dran. Alle schwereren Fahrzeuge, z.B. auch aufgelastete 3,5 Tonner bezahlen je nach jährlicher Laufleistung gut und gerne ein paar Tausender extra. Konkret kostet der Kilometer zwischen 15,1 und 24,8 Cent. Hat ein Transporter über 3,5 Tonnen eine Eintragung als Reisemobil, so fährt er ebenfalls mautfrei (z.B. vom Hersteller MSG die XXL Klasse mit über 50 % Wohnanteil). Das bedeutet für die Riege der klassischen 3,5 Tonner mit einer tatsächlichen Nutzlast für 2 Pferde, dass sich der gesamte Markt der Kleintransporter noch mehr auf diese Gewichtsklasse konzentrieren wird, wenn sie denn über ausreichende Zuladung verfügen. Es empfiehlt sich, ein mautfreies Fahrzeug bei Toll Collect anzumelden, dies verhindert unnötige Kontrollen. Überladene Fahrzeuge werden voraussichtlich nicht nur mit einem - in Deutschland geringen - Bussgeld belegt, sondern Sie erhalten im Zweifelsfall auch eine Anzeige wegen Hinterziehung der Maut. Diese Maßnahme wird in einigen Ländern bereits praktiziert und wird für den Fahrzeughalter ggfs. sehr teuer. Deshalb bei Fahrten ins Ausland unbedingt die dort geltenden Bestimmungen beachten.

 

Für den Eigner eines Kleintransporters hilft nur eins: Tatsächliches Gewicht des beladenen Fahrzeugs überprüfen. Dies gilt auch für Mietfahrzeuge. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Überladung. Besser hier auf renommierte Vermieter wie z.B. MSG Rent a truck zurückgreifen. MSG hat mit dem Superlight Plus, dem echten 3,5 Tonner, mit über 1.300 kg Zuladung bundesweit im Vermietprogramm und dies schon ab 49,00 Euro pro Tag. Einige Länder in Europa behandeln private Pferdetransporte gleichrangig mit gewerblichen Transporten nach der EG Verordnung Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport.

 

In dieser Verordnung stehen hochinteressante Vorschriften zum pflichtgemäßen Transport von Pferden :

 

  • ausreichend Einstreu verwenden (gilt übrigens auch für Anhänger)
  • Innenraumtemperatur >30 Grad beachten. Da ist an manchen Tagen eine Klimaanlage im Pferdeabteil sinnvoll. MSG z.B. bietet eine Klimaautomatik fürs Pferdeabteil als Zubehör und zum Nachrüsten an.
  • Die Innenhöhe des Transporters muss so ausgelegt sein, dass über dem Widerrist 75 cm zum Dach hin Platz sein muss. Bei einer Innenhöhe von z.B. 2,30 Metern (die Meisten Fabrikate, darf die maximale Stockmasshöhe der Pferde nur 1,55 Meter betragen)
  • Also Fahrzeuginnenhöhe nachmessen. Dies gilt auch für Mietfahrzeuge! Der Mieter haftet.
  • Fixierung (Sicherung)der Pferde während der Fahrt.

 

Fragwürdig ist hier nach wie vor die Innenausstattung einiger Hersteller ohne Begrenzungsstangen, welche das Gewicht des Pferdes in Gefahrensituationen sicher auffangen. Besonders zweckmäßig: die automatisch, entriegelnden Bruststangen beim MSG Stablehopper, falls doch mal einer drübersteigt.

 

Die Voraussetzungen für den gewerblichen Pferdetransport sind recht umfangreich und fallen in jedem Fall unter die o.a. Tierschutzverordnung.

 

www.msg-trucks.com

 

Quelle: MSG

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