Überlingen - Noch Zeugen sucht die Polizei zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, den ein unbekannter Täter vergangene Woche in der Zeit von Mittwochabend, 19.00 Uhr, bis Donnerstagabend, 19.00 Uhr, auf einem Hofgut in der Rengoldshauser Straße begangen hat. Vermutlich mit einem scharfen Gegenstand fügte der Unbekannte einem dreijährigen Hengst, der sich in einem Offenstall aufhielt, im Bereich der Kruppe eine etwa 40 cm lange Schnittwunde zu. Aufgrund der Untersuchung durch einen Tierarzt und einer ärztlichen Begutachtung durch das Veterinäramt des Landratsamtes Bodenseekreis muss davon ausgegangen werden, dass dem Tier die Verletzung mutwillig beigebracht wurde. Personen, die im fraglichen Zeitraum Verdächtiges bei dem Hofgut beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Überlingen, Tel. 07551-8040, in Verbindung zu setzen.
PM