Baden-Württemberg: Sofortmaßnahmen der Landeskommission für die Turniersaison 2020

Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise hat die Landeskommission beschlossen, dass für Turniere oder breitensportliche Veranstaltungen, die wegen Corona absagt werden müssen und/oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, folgendes Sondermaßnahmen gelten:

 

• Turnierabsagen aufgrund der Corona-Krise sind von der Absagegebühr befreit.

 

• Nachholtermine in 2020 sind von der Anmeldegebühr befreit und bei Veranstaltungen mit Prüfungen bis zu Kl. M müssen abweichend vom §2 7. BB  die Zustimmung anderer Veranstalter nur bis zu einem Umkreis von 50km einholen. Für Veranstalter mit Prüfungen der Kl. S wird die bisherige 100 km-Regelung angewendet.

 

• Veranstalter mit Prüfungen bis zur Klasse S* erhalten auf Anfrage Dispens von §16 5. der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission und können Prüfungen der Kl. M und S* ohne Geldpreisausschüttung oder mit Reduzierung des Geldpreises ausschreiben.

 

• Veranstalter mit Prüfungen in Kl. S** und/oder höher können Dispens von §16 5. der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission beantragen. Über solche Anträge wird im Einzelfall entschieden.

 

• Veranstalter, deren Ausschreibung bereits genehmigt wurde und die Durchführung noch aussteht, werden auf diese Maßnahmen hingewiesen und können eine entsprechende kostenfreie Ausschreibungsänderung vornehmen.

 

Quelle: www.pferdesport-bw.de

Autor: Miriam Abel 30.03.2020 / Kontaktadresse für weitere Fragen: info@pferdesport-bw.de

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