Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise hat die Landeskommission beschlossen, dass für Turniere oder breitensportliche Veranstaltungen, die wegen Corona absagt werden müssen und/oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, folgendes Sondermaßnahmen gelten:
• Turnierabsagen aufgrund der Corona-Krise sind von der Absagegebühr befreit.
• Nachholtermine in 2020 sind von der Anmeldegebühr befreit und bei Veranstaltungen mit Prüfungen bis zu Kl. M müssen abweichend vom §2 7. BB die Zustimmung anderer Veranstalter nur bis zu einem Umkreis von 50km einholen. Für Veranstalter mit Prüfungen der Kl. S wird die bisherige 100 km-Regelung angewendet.
• Veranstalter mit Prüfungen bis zur Klasse S* erhalten auf Anfrage Dispens von §16 5. der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission und können Prüfungen der Kl. M und S* ohne Geldpreisausschüttung oder mit Reduzierung des Geldpreises ausschreiben.
• Veranstalter mit Prüfungen in Kl. S** und/oder höher können Dispens von §16 5. der Besonderen Bestimmungen der Landeskommission beantragen. Über solche Anträge wird im Einzelfall entschieden.
• Veranstalter, deren Ausschreibung bereits genehmigt wurde und die Durchführung noch aussteht, werden auf diese Maßnahmen hingewiesen und können eine entsprechende kostenfreie Ausschreibungsänderung vornehmen.
Quelle: www.pferdesport-bw.de
Autor: Miriam Abel 30.03.2020 / Kontaktadresse für weitere Fragen: info@pferdesport-bw.de