Startplatzvergabe für Turniere: Interview mit Otto Becker

 

Warendorf (fn-press). Das Magazin »DER SPIEGEL« hat in seinem Beitrag über Exzesse im Nachwuchsbereich der deutschen Springreiter berichtet, dass einem Reiter, der bereits zu einer 18-monatigen Sperre durch die FN-Disziplinarkommission verurteilt wurde, weiterhin Startplätze für Turniere in Deutschland zugeteilt worden seien. FN-aktuell sprach aus diesem Anlass mit Bundestrainer Otto Becker über die Startplatzvergabe für Reitturniere.

 

FN-aktuell: Herr Becker, der Spiegel hat die These aufgestellt, Sie würden den von der FN-Disziplinarkommission bereits verurteilten Reiter weiterhin für Turniere nominieren. Wie kann das sein?

 

Otto Becker: Als Bundestrainer habe ich ein Kontingent für Startplätze bei internationalen Turnieren in Deutschland. Diese kann ich innerhalb der vom Verband vorgegebenen Regelwerke vergeben. Ich habe den besagten Reiter bis zur Entscheidung der FN-Disziplinarkommission im Juli 2018 bei der Startplatzvergabe berücksichtigt. Nach dem Beschluss der Kommission hat der Reiter keinen Startplatz aus meinem Kontingent erhalten. Das wird auch bis zum finalen Urteil durch das Große Schiedsgericht der FN so bleiben.

 

FN-aktuell: Warum startet der Reiter weiterhin auf Turnieren im In- und Ausland?

 

Otto Becker: Da der Reiter in Berufung gegangen ist, ist die 18-monatige Sperre der Disziplinarkommission noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer Entscheidung des Großen Schiedsgerichts als Berufungsinstanz kann der Reiter weiterhin auf nationalen und internationalen Turnieren starten, soweit er startberechtigt bzw. vom Veranstalter eingeladen ist. Darauf haben weder Bundestrainer noch Verband Einfluss.

 

FN-aktuell: Wovon hängt diese Startberechtigung bzw. Einladung ab?

 

Otto Becker: Bei Turnieren in Deutschland, die nach nationalem Reglement stattfinden, ist jeder Reiter startberechtigt, der die vom Veranstalter festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel eine Vereinsmitgliedschaft in einer bestimmten Region oder bestimmte Erfolge. In diesem Fall ist keine Nominierung durch den Bundestrainer nötig. Bei internationalen Turnieren, die unter dem Regelwerk des Weltreiterverbandes FEI ausgetragen werden, erfolgt eine Einladung zum größten Teil nach Weltrangliste oder persönlich durch den Veranstalter. Auch in diesem Fall hat der Bundestrainer keinen Einfluss. Anders sieht es bei Nationenpreisturnieren und Championaten wie EM oder WM aus, für die der zuständige Bundestrainer in Abstimmung mit den Disziplinausschüssen nominiert. Bis zum Urteil des Großen Schiedsgerichts werden wir den besagten Reiter nicht nominieren, außerdem wurde er bereits zu Verfahrensbeginn aus dem Kader suspendiert.

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