Betriebsleiter-Symposium: Dialog als Lösung

Artgerechte Pferdehaltung im Einklang mit Tierschutz-, Bau-, Natur- und Landschaftsschutzrecht

 

Essen (fn-press). ,,Artgerechte Pferdehaltung - Ansprüche und Umsetzung in Theorie und Praxis" lautete das Motto des 11. Symposiums für Pferdebetriebe und Pferdesportvereine, zu dem die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit Unterstützung von Fendt Mitte März traditionell auf die Equitana einlud. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Ansprüche des Pferdes mit den Anforderungen von Tierschutz-, Bau, Natur- und Landschaftsschutzrecht in Einklang gebracht werden können. Denn nicht selten sehen sich Pferdehalter, die auf ihrem Betrieb neu- oder umbauen wollen, mit einer Fülle von rechtlichen Problemen konfrontiert. Die Kernbotschaft der Referenten: Miteinander reden, und zwar schon vor dem ersten Spatenstich.

 

,,Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man sich erst informiert und dann mit dem Bauen beginnt. Überaschenderweise ist es oft umgekehrt", sagte Dr. Christiane Müller, Sachverständige für Pferdehaltung und Präsidiumsmitglied der FN. Dabei ist das Ziel, das die Stallbetreiber mit ihrem Bauvorhaben verfolgen, meist löblich: Sie wollen ihre Haltungsbedingungen verbessern. ,,Wer Pferde hält, muss ihnen gerecht werden", machte Müller gleich zu Beginn der Veranstaltung deutlich. ,,Ob Boxen- oder Gruppenhaltung, wichtig ist, dass die Ansprüche des Pferdes, sein Verhalten und seine Bedürfnisse berücksichtigt werden. Gruppenhaltung ist nicht automatisch artgerecht. Es gibt viele Gruppenhaltungen, in denen es nicht allen Pferden gut geht. Zu wenig Ausweichfläche, zu kleine Liegeflächen, Stress an den Futterstationen." Die Antwort darauf, was Pferde brauchen, liefern die Leitlinien zur Pferdehaltung. Sie enthalten die Anforderungen, die alle Haltungsformen erfüllen müssen. Die Leitlinien sind als antizipiertes Sachverständigengutachten akzeptiert. Das heißt, sie geben den aktuellen Wissensstand wieder und dienen auch Amtsveterinären und Gerichten zur Beurteilung der Pferdehaltung. Neben Grundlagen zur Ethologie, Versorgung und Haltung des Pferdes enthalten die Leitlinien konkrete Maße für die Größe von Stallgebäuden und Ausläufen. ,,Die Auslauffläche für zwei Pferde muss mindestens 150 m² groß sein, für jedes weitere Pferd kommen 40 m² dazu. Bei Gruppenhaltung sollten es etwa 100 m² pro Pferd sein, zuzüglich der Liegefläche", erklärte Müller. ,,Der Liegebereich muss trocken und verformbar sein, auch Gummimatten müssen mit etwas Einstreu versehen werden." Und genau da fangen die Probleme für den einen oder anderen Stallbetreiber an. Viele sind zwar gewillt, Ausläufe trocken zu legen, Weidehütten aufzustellen oder Auslaufflächen zu vergrößern. Geht es aber an die Umsetzung der Pläne, fühlen sie sich durch Bau- oder Natur- und Landschaftsschutzrecht gegängelt.

 

Keine vollendeten Tatsachen schaffenViele Fälle ,,nachträglicher Legalisierung" bekommt Urte Meermann auf den Tisch. Die Architektin und Betreiberin des Architekturbüros Meermann in Bochum ist spezialisiert auf das Bauen im Außenbereich. Erst vollendete Tatsachen schaffen und dann eine Genehmigung einholen, das ist für sie keine gute Option: ,,Ich kann Ihnen sagen, Spaß macht das nicht. In solchen Fällen ist die Kommunikationsbasis bereits gestört und das Entgegenkommen der Ämter meist nicht allzu groß", erklärte sie. Auch das Motto ,Das stand schon immer da' hat sich nicht bewährt. Wer die alte Maschinenscheune zum Pferdestall umbauen möchte, muss die Nutzungsänderung von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bewilligen lassen. Dabei kommt oft die Frage nach der bisherigen Genehmigung auf. ,,Es ist nicht so, dass das, was schon lange steht, automatisch legal ist", erklärte Meermann. ,,Der Betrieb ist in der Nachweispflicht und muss im Zweifel erstmal die Genehmigung für den Altbau vorlegen." Ihre Empfehlung: Unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Umbau, eine Nutzungsänderung oder den Kauf eines Objektes handelt, sollte man zuallererst gesicherte Informationen einholen. ,,Sehen Sie die Bauakte ein, fordern Sie einen Katasterauszug an und nutzen Sie Geodatendienste." Eine gute Hilfestellung leisten Online-Informationsdienste wie TIM-online in Nordrhein-Westfalen. Dort kann man kostenlos Kataster-Auszüge runterladen, Luftbilder anschauen und sich einen Überblick verschaffen. Im zweiten Schritt werden die Informationen ausgewertet, am besten mit Unterstützung eines Fachplaners. ,,Entwickeln Sie einen Masterplan und treten Sie dann in den Dialog mit den Behörden", legte Meermann den rund 80 Teilnehmern des Symposiums nahe. Wie solch ein Masterplan in der Praxis aussehen kann, veranschaulichte Architekt Eckhard Hilker im Anschluss am Beispiel des Bundesstützpunktes in Warendorf.

 

Natur- und Artenschutz: Eingriffe müssen ausgeglichen werdenDass Reitvereine und Pferdebetriebe bei ihren Bauvorhaben besonderes Augenmerk auf natur- und artenschutzrechtliche Vorgaben legen sollten, machte Melanie Gronewald von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum deutlich. Denn meist liegen die Höfe im sogenannten baulichen Außenbereich, hier oft in Landschaftsschutzgebieten, wenn nicht sogar im Naturschutzgebiet. Je nach Lage, Art und Größe bedarf es dort nicht nur einer Baugenehmigung, sondern auch einer landschaftsrechtlichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Sind Gewässer, geschütztes Grünland oder Wald, Vogelnester oder Fledermausschlupflöcher von dem Bauvorhaben betroffen, müssen Eingriffe in diese Lebensräume ausgeglichen werden. Wer sich vorab schon überlegt, wie er durch Hecken- oder Baumpflanzungen, Blühstreifen, Nisthilfen oder Fledermauskästen einen Ausgleich schaffen kann, ist nach Einschätzung von Gronewald im Vorteil: ,,Wenn Sie selbst Vorschläge mitbringen, ist es meist besser, als wenn wir Ihnen etwas vorschlagen, was hinterher nicht in Ihrem Sinne ist."

 

Dass Dialog der richtige Weg ist, bestätigte auch Dr. Patrick Steinig vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Der ehemalige Amtstierarzt empfiehlt jedem Stallbetreiber vor einer Umstrukturierung mit der Veterinärbehörde zu sprechen. ,,Wir werden häufig als der größte Feind angesehen. Aber gerade wenn es um Bauprojekte geht, sind wir der beste Berater." mly

Was suchen Sie?

Suchformular