Paragrafen-Reiterei: Vorgehensweise bei Start von zwei Pferden obwohl gemäß Ausschreibung nur ein Pferd pro Reiter erlaubt ist

Foto: Paragrafen-Reiterei - Fotograf: fotolia

Diese Frage ist doch immer wieder mal aktuell. Und darum haben wir die Landeskommission Baden-Württemberg befragt, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.

 

reitturniere.de: "Immer wieder kommt es vor, dass trotz der Tatsache, dass laut Ausschreibung nur ein Pferd pro Teilnehmer in einer Prüfung erlaubt ist, zwei Pferde gestartet werden. Ich würde gerne wissen, ob die Richter vor Ort einen Entscheidungsspielraum haben (z.B. ein Pferd wird im Nachhinein disqualifiziert, das zweite Pferd bleibt in der Wertung/Platzierung) oder ob es in diesem Fall eine für die Richter verbindliche Vorgehensweise gibt?"

 

Christian Abel (Landeskommission Baden-Württemberg): "Wenn in der Ausschreibung steht, je Reiter nur 1 Pferd erlaubt, dann können lediglich Stammmitglieder des gastgebenden Vereins auch 2 Pferde starten (siehe hierzu  BB § 14 Ziffer 3). Alle anderen Teilnehmer, die gegen diese Bestimmung verstoßen, müssen disquailifiziert werden, und zwar dann mit beiden Pferden. Wenn der Richter allerdings vor dem zweiten Start diesen Verstoß entdeckt, kann er den Reiter darauf aufmerksam machen und so den 2. Start verhindern. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht (siehe BB § 11 Ziffer 5)."

 

Anmerkung von reitturniere.de: BB steht für "Besondere Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Baden-Württemberg"

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