Kober: Verschlechterung für die Pferdezucht abgewendet.

Der interfraktionelle Parlamentskreis Pferd hat sich erfolgreich gegen eine drohende Verschlechterung für die Pferdezucht eingesetzt. Denn der Verkauf von Pferden lässt sich nicht mit dem Verkauf von Fahrrädern oder Schuhen vergleichen.
 
In der bisherigen Regelung des Gewährleistungsrechts war die Vermutung verankert, dass ein im ersten halben Jahr nach Kauf einer Ware auftretender Mangel bereits bei "Gefahrübergang" vorhanden war. Die Pflicht, das Gegenteil zu beweisen, lag in diesem Zeitraum beim Verkäufer (Beweislastumkehr). Das am heutigen Tage vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht eine Erweiterung dieses Gewährleistungsrechts vor: Künftig wird die Frist auf ein Jahr verlängert - das sollte zunächst auch für den Verkauf von Tieren gelten.
 
Der Parlamentskreis Pferd hatte den Gesetzgebungsprozess von Beginn an eng begleitet und sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Verlängerung der Beweislastumkehr nicht auf den Tierverkauf anzuwenden. Pascal Kober (FDP), Initiator des Parlamentskreises Pferd, sagt:
"Die Leistungen der deutschen Pferdezucht sind weltweit anerkannt. Die Pferdezucht gilt es zu erhalten und zu schützen, da sie Kulturgüter und Traditionen von unschätzbarem Wert bewahrt. Sie ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und für den Spitzen- wie Breitensport, aber auch für das Pferd als Freund und Partner in der Freizeit von immenser Bedeutung. Dank des Einsatzes der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, der Zuchtverbände und vieler einzelner Züchter, die sich auch persönlich an die Abgeordneten gewandt haben, ist es gelungen, eine schwerwiegende Verschlechterung für die Pferdezucht zu verhindern. Dabei bin ich besonders den Mitinitiatorinnen und Mitinitiatoren des Parlamentskreises Pferd aus den Regierungsfraktionen, Susanne Mittag (SPD), Alois Gerig und Dieter Stier (beide CDU) dankbar, dass sie sich in ihren Reihen für eine Ausnahme von Tierverkäufen eingesetzt haben.
 
Weiter erklärt Kober:
"Es war sehr wichtig, lebende Tiere von der Verlängerung der Beweislastumkehr auszunehmen. Lebende Tiere unterliegen einem andauernden Wandel: Innerhalb kürzester Zeit kann es aufgrund der Pflege, des Futters, der Haltung oder des Trainings zu deutlichen gesundheitlichen Veränderungen kommen. Zum Zeitpunkt des Verkaufes hat der Verkäufer nur bedingt die Möglichkeit, Prognosen hinsichtlich der gesundheitlichen Entwicklung des Tieres zu geben. Zudem ist es nahezu unmöglich, nach einem Jahr noch nachzuweisen, zu welchem Zeitpunkt eine gesundheitliche Verschlechterung ihren Ursprung hatte. Eine Verlängerung der Beweislastumkehr auch für den Tierhandel wäre somit nicht sachgemäß gewesen und hätte zu massiven praktischen Schwierigkeiten geführt."
 
Das in Deutschland geltende Kaufvertragsrecht basiert zu großen Teilen auf der europäischen Richtlinie 1999/44/EG, welche durch die Richtlinie 2011/83/EU geändert wurde. Mit Wirkung zum 01. Januar 2022 wurde diese Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2019/771 vom Europäischen Parlament und dem Rat ersetzt und muss bis 01. Juli 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom März 2021 hatte noch einen Einbezug der Tierverkäufe vorgesehen gehabt.
 
PM

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