Foto: Paragrafen-Reiterei - Fotograf: Fotolia
Zum 1. Januar tritt wieder einmal eine neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) in Kraft. Die Aufteilung der ausgeschriebenen Prüfungen in "offene" und "geschlossene" Prüfungen steht dabei ganz besonders im Blickpunkt der Aktiven. Reiter die im LPO-Erfolgsanrechnungszeitraum mit mehr als drei Pferden platziert waren, der Leistungsklasse 1 angehören oder in Prüfungen der Kl. S*** gestartet sind, dürfen in geschlossenen Prüfungen nicht starten. Mindestens 20 Prozent der auf einem Turnier ausgeschriebenen Prüfungen (Ponyreiter-, Junioren- und Junge Reiter-Prüfungen ausgeschlossen) sind als "geschlossene Prüfungen" auszuschreiben. Die erste Ausschreibung mit geschlossenen Prüfungen in Baden-Württemberg (02.-06.01. Eppelheim) liegt bereits vor. Dort hat man alle A-Springen sowie die A- und die L-Dressur auf Trense als geschlossene Prüfung ausgeschrieben.
Sinn und Zweck der ganzen Sache ist die Trennung der Vielstarter von den Gelegenheits-Turnierreitern. Ungeachtet der Tatsachen, ob Profi oder Amateur, ob Junior oder Senior, ob Goldenes Reitabzeichen oder Turniereinsteiger.
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