Montagsclub eröffnet an diesem Wochenende vorsichtig die Grüne Saison mit Genehmigung des Landkreis Lüneburg und des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
ACHTUNG - BITTE BEACHTEN :
Es handelst sich hier um eine Pilot Veranstaltung für Berufsreiter, Ausbilder von Springpferden und deren Auszubildende.
Alle anderen (Hobbyreiter, Amateure, Jugendliche pp) dürfen nicht nennen und erhalten auch KEINE Startberechtigung.
Ebenso weisen wir daraufhin, das dieses Pilotprojekt keinen Einfluß auf die bekannten gesetzlichen Regelungen des Reitens/Trainings zu Hause hat !!
Der RV Montagsclub e.V. eröffnet vorsichtig die Grüne Saison in Westergellerse mit Springpferdeprüfungen für Berufsreiter /Ausbilder von Springpferden unter Corona-Bedingungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit, ohne Zuschauer/Besucher unter Beachtung der aktuell geltenden Auflagen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus.
Dies ist gleichzeitig eine Perspektivmaßnahme für einen aktuell zeitlich nicht definierbaren beschränkten Wiedereinstieg Sport!
Folgende Bedingungen:
-Startberechtigt sind nur Mitglieder des RV Der "Montagsclub", KEINE Einzelreiter
- 80 Startplätze pro Prüfung mit tageweisen Ausschluss gem. Ausschreibung
-Hufschmied steht nicht zur Verfügung
- Boxen stehen nicht zur Verfügung
-Modalitäten Mitgliedschaft Montagsclub & Zeiteinteilung unter www.der-montagsclub.de
Zusatzgebühr gem. LPO 2018 §26.5 von 5,00 € pro Startplatz, die im Nenngeld enthalten ist.
Der Beitrag beinhaltet Parkgebühren, Mehraufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie Mund-/Nasenschutz, ohne diese eine Durchführung des Turnieres nicht möglich ist.
HINWEISE bzgl. Corona Pandemie:
Unter www.nennung-online.de
- Teilnehmerinformation -
finden Sie ein Formular "Anwesenheitsnachweis".
Dieses ist Bestandteil der Nennung/Ausschreibung und MUSS zwingend von jedem Reiter/Begleiter unterschrieben - bei Betreten des Turniergeländes (Anreise) - an der Eingangskontrolle abgegeben werden .
Ohne Vorlage dieses Formulars ist kein Start möglich.
Hier erfolgt dann die Ausgabe der Tagesbänder sowie Mund-/Nasenschutz.
Pro 2 Pferde ist nur 1 Pfleger/Begleiter zugelassen.
Zuschauer sowie Pferdebesitzer sind nicht gestattet !
Reiter und Begleitperson dürfen nur am Prüfungstag anwesend sein, an dem das Pferd / die Pferde gestartet werden.
Die gültige Tages-Einlassberechtigung (Tagesband) ist ständig zu tragen und bei Verlangen vorzuzeigen.
Anreise: Den Anweisungen der eingesetzten Ordner ist uneingeschränkt zu folgen Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymtome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht Pflicht des Tragens von Mund-/Nasenschutz (ausgenommen Reiter bei der Vorbereitung ihrer Pferde und auf dem Prüfungsplatz.)
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Auszüge Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
§ 1.Abs.1 Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 2.Abs.1 Kontakte einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn dabei Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Bedingungen eingehalten werden.
§ 2.Abs.2 In der Öffentlichkeit einschl. des öff.Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien , nicht jedoch gegenüber solchen Personen, mit denen die pflichtige Person in einer gemeinsamen Wohnung wohnt. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot nach Satz 1 gefährden, sind untersagt . Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen. ....
§2 Abs.3 .....Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. .....
Zuwiderhandlungen können behördlicherseits mit Bußgeldern geahndet werden !
Die Nichtbeachtung der Anordnungen/Hinweise stellt (auch) einen Verstoß gem. LPO § 920, 2.k. dar und kann mit einer Ordnungsmaßnahme gem. §921 LPO belegt werden
Hygienebeauftragter:
Karl-Heinz Klasen und Patrick Kunz
Die Meldestelle ist nur über equi-score sowie telefonisch erreichbar.
Kein persönlicher Kontakt.
Das ggfs. errittene Gewinngeld wird nach Ende der Veranstaltung überwiesen
Alle Infos
http://www.karl-heinzheise.de/PDFs/Turniere2020/4April/AHeide%2030-4-3-5.pdf
PM