Foto: Dienstfahrzeug der Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Fotograf: zoll.de
Zoll ahndete Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung mit Geldbuße von 20.000 Euro
Die illegale Beschäftigung von drei rumänischen Staatsangehörigen als Pferdepfleger kam einem 57-jährigen Eigentümer eines Reiterhofs im Landkreis Freising teuer zu stehen. Die drei Helfer hätten für ihre Tätigkeit jeweils eine von der Agentur für Arbeit ausgestellte Arbeitsgenehmigung benötigt, doch eine solche hatte keiner der Arbeitnehmer beantragt.
Dadurch hatte der Reiterhofbetreiber einen Bußgeldtatbestand verwirklicht, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Das Amtsgericht Landshut, das den Bußgeldbescheid in einer Hauptverhandlung überprüfte, setzte das Bußgeld auf 20.000 Euro fest. Gleichzeitig gewährte es dem Betroffenen eine Ratenzahlung in Höhe von 1.000 Euro monatlich.
Zuerst war lediglich ein Helfer beschäftigt. Doch weil auch dieser gelegentlich seine Familie in Rumänien besuchen wollte, vermittelte er dem Reiterhofbesitzer noch zwei weitere Arbeitskräfte aus seinem Heimatort.
Nachdem insgesamt drei Helfer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt waren und bei einem Arbeiter die Tätigkeit fast 18 Monate andauerte, wurde das Bußgeld auf 20.000 Euro festgesetzt.
PM