Voraussetzungen für Goldenes Reitabzeichen überarbeitet

Zählergebnisse müssen auf unterschiedlichen Turnieren erbracht werden

 

Hamburg (fn-press). Wer es hat, kann stolz auf sich sein: das goldene Reitabzeichen. Anders als alle anderen Reitabzeichen kann das „Goldene“ nicht durch eine Prüfung, sondern nur durch sportliche Erfolge erworben werden. Welche das sind, ist in der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) genau festgelegt. Im Rahmen der FN-Tagungen hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Kriterien für die Dressur präzisiert.

 

Das Goldene Reitabzeichen verdient, wer sich in einer Vielzahl an Prüfungen bewährt hat. Darüber hinaus gilt ab sofort für alle Dressur- und Springreiter, dass die entsprechenden Erfolge auf mindestens fünf unterschiedlichen Turnierplätzen erbracht worden sein müssen.

 

Neu ist auch die Zahl der tatsächlich zu erringenden Siege für die Verleihung des „Goldenen Reitabzeichens“ in der Dressur. Grundsätzlich sind zehn Siege auf S-Niveau erforderlich. Bislang konnten allerdings alle zehn durch Platzierungen an 2. bis 5. Stelle in Grand Prix und Grand Prix Special ersetzt werden. Ab 2020 können nur noch fünf der zehn Siege durch Platzierungen in S*** und S**** ersetzt werden und auch nur dann, wenn mindestens 68 Prozent erreicht wurden.

 

PM vom 07.05.2019

 

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