Diese internationale Regel gilt ab Januar 2026 im Springsport
Mit dem überarbeiteten FEI-Regelwerk, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird die sogenannte Bloodrule im internationalen Springsport verändert. Die neuen Bestimmungen legen fest, wie bei jedem Auftreten von Blut am Pferd während einer Prüfung zu verfahren ist. Sie gelten vom Beginn des Abreitens bis zum Abschluss aller Nachkontrollen und kommen zusätzlich zu bestehenden FEI-Regeln und -Sanktionen zur Anwendung.
Bei der Generalversammlung der FEI wurde die sogenannte Bloodrule überarbeitet. Seitdem gibt es viele Berichte und Schlagzeilen zu dem Thema. Die FN hatte sich deutlich gegen die Änderung ausgesprochen. Um Klarheit zu schaffen, stellen wir hier einmal dar, was die überarbeitete Regelung genau mit sich bringt:
Richtig ist, dass die verpflichtende Elimination eines Pferd-Reiter-Paares im Falle von Blut im Einwirkungsbereich nun entfallen wird. Neu ist die sogenannte „Jumping Recorded Warning“, die immer dann ausgesprochen wird, wenn Blut am Pferd festgestellt wird, das durch Ausrüstung oder durch Einwirkung des Athleten oder der Athletin entstanden ist. Dies gilt für jeden Zeitpunkt während der Prüfung, einschließlich der Vorbereitung und der Kontrollen im Anschluss. Beim ersten und zweiten Vorkommnis wird jeweils eine Jumping Recorded Warning erteilt. Erhält dieselbe verantwortliche Person innerhalb von zwölf Monaten zwei dieser Warnungen – unabhängig vom Turnier – folgt automatisch eine einmonatige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 CHF. Die Sperre beginnt am Tag nach Ende des Turniers, bei dem die zweite Warnung ausgesprochen wurde. Die FEI informiert die verantwortliche Person über den Beginn der Sperre. Wichtig: Eine verzögerte Zustellung verändert das Startdatum jedoch nicht.
In anderen Fällen, in denen Blut am Pferd sichtbar wird, dies jedoch nicht durch Ausrüstung oder Athlet:in verursacht wurde – hier nennt die FEI beispielsweise den Fall, wenn sich ein Pferd auf die Zunge oder Lippe beißt oder aus den Nüstern blutet –, können die Offiziellen je nach Schwere gegebenenfalls das Abwischen der betroffenen Stelle erlauben und das Pferd anschließend weiter starten lassen. In diesen Fällen wird keine Jumping Recorded Warning ausgesprochen. Voraussetzung dafür ist jedoch immer, dass das Pferd als gesund und wettbewerbsfähig beurteilt wird.
Ob ein Pferd weiter im Wettbewerb verbleiben darf oder an einer späteren Prüfung des Turniers teilnehmen kann, entscheidet ausschließlich die sogenannte Ground Jury nach einer Beratung mit dem verantwortlichen Tierarzt. Beide beurteilen gemeinsam, ob das Pferd „fit to compete“ ist – dieser dem Tierschutz dienende Aspekt steht im Zentrum der neuen Regelung. Ohne ein klares positives Urteil dieser beiden Offiziellen ist eine Fortsetzung des Wettbewerbs nicht zulässig.
Die Bloodrule ergänzt weitere Bestimmungen des FEI-Regelwerks, darunter die verpflichtende Disqualifikation bei übermäßigem Einsatz von Sporen oder Gerte sowie die allgemeinen Regelungen zum „Abuse of Horse“.
Die Position der FN
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat gegen die Regeländerung gestimmt. Die Position der FN ist, dass ein Pferd, das im Einwirkungsbereich des Reiters blutet, nicht weiter in der Wertung verbleiben darf. Für die FN ist klar, dass Blut im Einwirkungsbereich keine Grauzone sein darf. FN-Präsident Martin Richenhagen sagte klar: „Wenn ein Pferd durch den Reiter verursacht blutet, kann es unabhängig von der Schwere der Verletzung nicht weiter am Wettbewerb teilnehmen. Das ist eine Frage des Respekts und der Verantwortung. Manche sagen es ist nur ein kleiner Kratzer. Ich sage: Pragmatismus hört dort auf, wo es um Tierwohl geht. Wir müssen zeigen, dass sportlicher Erfolg und pferdegerechtes Handeln zusammenpassen. Das ist unsere Verantwortung – gegenüber den Pferden, aber auch gegenüber der Gesellschaft.“ fn-press/sag




























