Wahlen Oldenburger Hengsthalterverein

Der Verein der Oldenburger Hengsthalter e.V. hat einen neuen Vorstand gewählt. Bestätigt in seinem Amt als 1. Vorsitzender wurde Josef Kathmann aus Hausstette. Zu seinem Stellvertreter wurde Heinz Ahlers aus Hatten gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurde zudem Wolfgang Stagge vom Dressurpferde Leistungszentrum Lodbergen aus Löningen.

 

Die Versammlung der Oldenburger Hengsthalter hat zudem beschlossen, den Opfern der Flutkatastrophe eine Spende zukommen zu lassen. Gemeinsam mit dem Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes und dem Springpferdezuchtverband Oldenburg-International spendet der Verein der Oldenburger Hengsthalter 10.000 Euro an die Opfer der Flutkatastrophe. Unter den Opfern der Flutkatastrophe sind viele Pferdeleute und Züchter, die ihre geliebten Pferde, Gebäude und ihr Hab und Gut verloren haben. Der Oldenburger Hengsthalterverein möchte die Opfer der Flutkatastrophe mit dieser Geldspende unterstützen.

 

Wenn auch Sie spenden möchten, die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat zusammen mit den Pferdesport- und Zuchtverbänden in den betroffenen Regionen ein Spendenkonto eingerichtet, um den geschädigten Pferdebesitzern und Reitvereinen sofortige finanzielle Hilfe zu leisten.

 

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der FN: Ertrunkene Pferde, zerstörte Stallgebäude, weggespülte Reitplätze, unnutzbare Weiden, vernichtete Heuernten: Unter den Opfern der Flutkatastrophe sind auch viele Pferdeleute, die ihr Zuhause und ihre Existenz verloren haben. Für den Wiederaufbau wird Geld gebraucht. Die Pferdesport- und -zuchtverbände in den Hochwassergebieten haben zusammen mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ein Spendenkonto eingerichtet, um für die geschädigten Reit-, Fahr- und Voltigiervereine sowie Zucht- und Pferdebetriebe Geld zu sammeln: Jede Summe hilft – einfach mit Verwendungszweck „Flutkatastrophe Juli 2021“ auf das Konto der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), IBAN DE23 4126 2501 0006 2228 03 bei der Volksbank eG überweisen. Der Kontoauszug gilt als Spendenbeleg.

 

PM

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