„Vor dem Arbeitsgericht Oldenburg war zum Aktenzeichen 2 Ca 163/23 ein Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer Heiner Kanowski und dem Oldenburger Verband anhängig, der nun erstinstanzlich entschieden worden ist.
Streitbefangen war in erster Linie eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Lasten Herrn Kanowskis sowie eine Schadenersatzklage des Oldenburger Verbandes gegen Herrn Kanowski.
Am Schluss der Kammerverhandlung vom 17.01.2024 verkündete das Arbeitsgericht Oldenburg ein Urteil, wonach es die Feststellungsklage Herrn Kanowskis für begründet erachtet. Die Schadensersatzansprüche des Oldenburger Verbandes wurden als unbegründet beurteilt. Nunmehr sind die schriftlichen Entscheidungsgründe eingegangen.
Der Oldenburger Verband hat die Entscheidungsgründe des Urteils sorgfältig geprüft und im Vorstand die Entscheidung getroffen, das Urteil im Berufungsverfahren vom Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Voraussichtlich wird das Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung erst nach den Niedersächsischen Sommerferien 2024 durchführen. Bis dahin wird das erstinstanzliche Urteil - unabhängig von einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts - nicht rechtskräftig werden.“
PM