Corona-Sonderregelungen für Vereine laufen aus

Die Corona-Sonderregeln für Vereine (Gesetz über Maßnahmen im Geschäfts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) gelten bis zum 31. August 2022. Somit können die Vereine nur noch bis zu diesem Datum virtuelle Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen abhalten, ohne dass Ihre Vereinssatzung dies ausdrücklich vorsieht. Wollen Vereine zukünftig virtuell (über den 31.08.2022 hinaus) tagen, sollten sie vor Laufzeitende des Gesetzes die Satzung anpassen. Etwa so: „Die Mitgliederversammlung kann in Präsenz- oder in virtueller Form stattfinden. Die konkrete Form wird bei der Einladung bekanntgegeben.“ Auch die Corona-Regelung, dass der Vorstand im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist – vorbehaltlich einer anderen Satzungsregelung – gilt nur noch bis zum 31. August 2022. Ab dem 1. September stehen Vereine womöglich ohne Vorstand da. Sie müssen also rasch handeln.

 

Quelle: Pressedienst Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V.

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