Warendorf (fn-press). Im Verfahren wegen verbotener Medikation des Pferdes El Santo NRW hat der Anwalt der Reiterin Isabell Werth (Rheinberg) einen Befangenheitsantrag gegen die Erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gestellt.
Eine Medikationskontrolle des von Isabell Werth gerittenen Pferdes El Santo NRW bei der Rheinischen Meisterschaft in Langenfeld im Juni 2012 hatte die verbotene Substanz Cimetidin nachgewiesen. Isabell Werth bestritt, den Wallach mit dieser Substanz behandelt zu haben und veranlasste Untersuchungen zur Klärung des Sachverhaltes.
Am Montag, 11. März, wollte sich die Erste Kammer der FN-Disziplinarkommission erneut mit dem Vorgang beschäftigen. Die Verhandlung konnte aber nicht fortgesetzt werden, da der Anwalt der Reiterin einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Mitglieder der Ersten Kammer gestellt hat. Nun muss die Zweite Kammer der Disziplinarkommission über den Befangenheitsantrag entscheiden. Hält sie den Antrag für begründet, wird das Verfahren von der Zweiten Kammer fortgesetzt. Lehnt sie den Antrag ab, behält die Erste Kammer ihre Zuständigkeit. Mit einer Entscheidung der Zweiten Kammer ist in den kommenden ein bis zwei Wochen zu rechnen.
PM